Corona in Münster: Modellprojekte gestartet

Städtische Allgemeinverfügung und Coronaschutzverordnung gelten parallel

Münster (SMS) Digitaler Biergarten, Sportangebote und kulturelle Veranstaltungen – ab sofort greift die neue Allgemeinverfügung der Stadt Münster und bietet neben den inzidenzbedingten Lockerungen des Landes weitere Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, Schritt für Schritt in die neue Normalität zurückzukehren.

„Münster steht Modell fürs Land“ – so hatte es sich nicht nur das Wirtschaftsministerium NRW noch vor wenigen Wochen gewünscht. Eine zwischenzeitlich dreistellige Inzidenz verhinderte jedoch die rasche Umsetzung von Projekten wie der Öffnung von Kinos oder sportlichen Gemeinschaftsangeboten. Mit den sinkenden Infektionszahlen und steigendem Impftempo in ganz NRW eröffneten sich nicht nur für Münster neue Perspektiven: Landesverordnung und lokale Modellprojekte zielen nunmehr gemeinsam in dieselbe Richtung der Normalisierung und der Wiederinkraftsetzung von Rechten.

Erfolgreiches Pandemie-Management

Bei der Initiative der digitalen Modellprojekte geht es nicht nur um die Durchführung von kontrollierten Öffnungsschritten; auch die Schaffung präventiver Maßnahmen und ein erfolgreiches Pandemie-Management mit Unterstützung von digitalen Werkzeugen soll hier ermöglicht bzw. geprüft werden.

Ein im Vorfeld vielbeachtetes Projekt ist dabei „Münsters digitaler Biergarten“ am Lindenhof – zwar ist aufgrund der höchsten Lockerungsstufe gemäß Coronaschutzverordnung in ganz Münster Außengastronomie erlaubt. Dennoch ermöglicht der von mehreren erfahrenen Gastronomen betriebene Biergarten wichtige Einblicke in automatisierte Abläufe und digitale Verfahrensweisen.

Wichtige Erkenntnisse zu notwendigen Rahmenbedingungen für Öffnungen

Ganz ähnlich steht es um kulturelle Veranstaltungen wie Filmvorführungen oder Theatervorstellungen. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer dazu: „Die zusätzlichen Angebote durch die Modellregion bieten die Chance, hier wichtige Erkenntnisse zu notwendigen Rahmenbedingungen für Öffnungen zu sammeln. Unseren Kooperationspartnern sind wir sehr dankbar für ihr Engagement.“

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Eine Unterbrechung der Modellprojekte ist jederzeit möglich; sollte die 7-Tage-Inzidenz an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigen, werden zwar die Lockerungen der Coronaschutzverordnung zurückgenommen. Die Modellprojekte können hingegen unter den gesetzten Rahmenbedingungen fortgeführt werden. Steigt die Inzidenz auf über 100, entscheiden Land und Stadt Münster gemeinsam über Abbruch oder Fortsetzung.

Angebote in der Modellregion

Folgende Angebote laufen unter den Rahmenbedingungen der Modellregion:

  • Digitaler Biergarten – Lindenhof 2021: ab dem 21. Mai
  • Mit dem 20. Mai 2021 zulässige Sportangebote unter dem Dach des Stadtsportbundes (SSB):
    • Blau-Weiß Aasee: Training des integrativen Fußballteams
    • VGS Münster: Wiedereinstieg in den Sport
    • Billard Sport Club: Billardspiel in Kleingruppen
    • Borussia Münster: Tischtennis und Badminton
    • Die Residenz: Tanztraining
    • Segelclub Hansa Münster: Kiepenkerl-Regatta
    • SportBildungswerk: Aus- und Fortbildung von Übungsleiter/innen
    • DJK Wacker Mecklenbeck: Trainingsstart auf der Sportanlage
    • LG Brillux: Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb
    • TG Münster: Sport treiben in der Sporthalle an der Lotharinger Straße
    • SSB: #Trotzdem Sport im Park – Münster bewegt sich wieder!
    • SSB: Eröffnung der Sportabzeichen-Treffpunkte
  • Betrieb des Freibads Coburg: läuft
  • Wolfgang Borchert-Theater – „Wir sind wieder da“: Start am 20. Mai
  • Kino Cinema & Kurbelkiste, Betrieb ab dem 29. Mai
  • Kap.8 Stadtteilkulturzentrum im Bürgerhaus Kinderhaus – Bewegungs-/Weiterbildungsangebote und Theatervorstellungen, ab dem 30. Mai
  • Begegnungszentrum Meerwiese/Theater in der Meerwiese, Weiterbildungsangebote und Theatervorstellungen, ab dem 30. Mai
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Bei allen Projekten ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Der Nachweis einer bereits erfolgten Immunisierung durch Genesung oder vollständige Impfung ersetzt eine Negativtestung. Das Testergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 48 Stunden sein.

Alle Informationen, die Allgemeinverfügung und aktuelle Regelungen finden Sie auf der städtischen Webseite www.muenster.de/corona