Mehr Erwerbstätige in Münster: Wachstumsraten vor den Zahlen von Bund und Land

Münster.- In Münster ist die Anzahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2005 kontinuierlich auf 187 900 angestiegen, das sind 12,7 Prozent mehr als noch zehn Jahre zuvor. Diese Angaben, die die Stadt-Statistiker im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung jetzt zusammengestellt haben, beruhen auf einer aktuellen Gemeinschaftsveröffentlichung von Bund und Ländern.  Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 27.4.2007 mit.

In Nordrhein-Westfalen stieg die Anzahl der Erwerbstätigen von 1995 bis 2005 um sieben  Prozent, während sie bundesweit nur um 3,2  Prozent zunahm. "Die Zahlen geben ein positives Signal, das gut in den Kontext der aktuellen Rankingwerte für Münster passt", erläutert Dr. Helga Kreft-Kettermann, Abteilungsleiterin im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung.

Münster geprägt vom Dienstleistungssektor

Geprägt wird die Erwerbstätigenstruktur der Westfalenmetropole seit jeher vom Dienstleistungssektor. So ist es auch dieser Wirtschaftszweig, der im Betrachtungszeitraum um 18,1 Prozent weiter zulegen konnte. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von 135 700 im Jahr 1995 auf 160 200 im Jahr 2005 an. Das waren 85,3 Prozent der Erwerbstätigen.

Rückgang im produzierenden Gewerbe

Eine nähere Betrachtung der anderen Wirtschaftsbereiche zeigt für Münster folgende Entwicklung: In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, dem sogenannten primären Sektor, waren 2005 rund 2200 Personen oder 1,1 Prozent der Erwerbstätigen beschäftigt. Dieser Wert entspricht nahezu dem von 1995. Während hier kaum Veränderungen registriert wurden, zeigt sich im sekundären Sektor, dem Bereich des produzierenden Gewerbes, ein negativer Entwicklungstrend.. Die Erwerbstätigenzahl sank von 1995 bis zum Jahr 2005 kontinuierlich von 28 700 auf 25 700 Erwerbstätige. Damit machte 2005 der sekundäre Sektor 13,7 Prozent der Erwerbstätigen aus.

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt.. Maßgebend für die Zuordnung zum Wirtschaftsbereich ist der zeitliche Aufwand.

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