Land NRW nimmt weitere Änderungen in Impfzentren vor

Zuletzt aktualisiert 26. April 2021 (zuerst 25. April 2021).

Münster (SMS). Der nächste Erlass des Landes, die nächsten Änderungen im Impfzentrum Münster: Am Wochenende hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) weitere strukturelle Maßnahmen angekündigt und somit eine organisatorische Optimierung vor Ort durch die federführende Feuerwehr und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) erforderlich gemacht. Für Impfwillige in Münster haben diese jedoch nur geringe Auswirkungen.

Immunisierung für Chroniker bald erneut im Impfzentrum

Wie das Land nun mitteilt, sollen erneut Personen mit Vorerkrankungen (gem. §3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV) – neben den weiterhin möglichen Impfungen bei den Hausärzten – auch im Impfzentrum ihre Immunisierung erhalten können. Diese Regelung gilt ab dem 1. Mai. Das Buchungssystem wird am Tag zuvor (30. April) für diese Priorisierungsgruppe freigeschaltet. Wie die Über-70-Jährigen müssen auch die Chroniker zwingend vorab einen Termin über das KVWL-Onlineportal (www.116117.de) oder die KVWL-Hotline (0800) 116117 02 buchen. Ohne einen Termin und das entsprechende ärztliche Attest ist kein Zugang zum Impfzentrum möglich.

Partnerbuchung für höchstpriorisierte Altersgruppen fällt weg

Wichtig zu wissen: Bislang konnten höchstpriorisierte Altersgruppen gemeinsam mit einer nahestehenden Person geimpft werden – dies ist bei Terminbuchungen ab dem 30. April auf Vorgabe des Landes nun nicht mehr möglich. Aktuell Impfberechtigte der Jahrgänge 1951 und älter sollten sich also jetzt noch um einen Termin im Impfzentrum bemühen, wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin – egal welchen Alters – mitgeimpft werden soll. Es sind noch Termine verfügbar.

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Ungenutzte Mehrfachbuchungen stornieren

Um kurzfristig noch mehr Personen der Priorität 2 zeitnah zu erreichen, können nach jüngster Landesvorgabe nun auch Impfstoffüberstände genutzt werden. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren (gem. §3 Absatz 1 Nr. 3 CoronaImpfV) können im Rahmen freier Kapazitäten des Impfzentrums voraussichtlich ab Mitte der kommenden Woche einen Termin über das städtische Ticketportal buchen. Zwingend erforderlich ist beim Besuch des Impfzentrums dann die erfolgte Terminbuchung sowie eine Bescheinigung der gynäkologischen Praxis oder der Krankenkasse.

Aktuell werden im Impfzentrum die technischen Voraussetzungen geschaffen, um den genannten Personengruppen kurzfristig Termine und die entsprechende Buchung zu ermöglichen. Da es sich um Impfstoffüberstände handelt, wird das Terminangebot täglich schwanken. Über die Freischaltung wird zeitnah informiert. Das Impfzentrum bittet darum, bis dahin von Nachfragen abzusehen. Die Impfung in der hausärztlichen Praxis bleibt diesen Personen weiterhin möglich. Allerdings sollten etwaige Mehrfachbuchungen vermieden und nicht genutzte Termine rechtzeitig storniert werden.

BioNTech wird verimpft

Eine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Impfstoffen besteht nicht. Aufgrund des Anfang April in der Ü60er Altersklasse erfolgreich verimpften AstraZeneca-Sonderkontingents und ausstehender Information über weitere Zuteilungen durch das Land wird im Impfzentrum vorrangig der BioNTech-Impfstoff genutzt.

In den kommenden Wochen werden deutlich mehr Zweitimpfungen im Impfzentrum vorgenommen. Sie vervollständigen den Immunisierungsprozess und runden somit den Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung ab.