Bildungsschecks fördern Fort- und Weiterbildung in NRW
31. Januar 2006Das Land NRW unterstützt mit Geldern aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) unter dem Stichwort „lebenslanges Lernen“ die Bereitschaft von Arbeitnehmern und Betrieben zur beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Zur Deckung der Kosten solcher Bildungs-Aktivitäten steuert das Land 50 Prozent – maximal jedoch 750 Euro pro Arbeitnehmer – in Form eines Bildungsschecks bei. Gefördert werden Angebote, die Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie zum Beispiel Sprach- und EDV-Kenntnisse, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinen-Bedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
Informationen: Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, mailto:klemm@wfm-muenster.de