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Bildungsschecks fördern Fort- und Weiterbildung in NRW

Das Land NRW unterstützt mit Geldern aus dem europäischen Sozialfonds (ESF) unter dem Stichwort „lebenslanges Lernen“ die Bereitschaft von Arbeitnehmern und Betrieben zur beruflichen Fort- und Weiterbildung. 

Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Zur Deckung der Kosten solcher Bildungs-Aktivitäten steuert das Land 50 Prozent – maximal jedoch 750 Euro pro Arbeitnehmer – in Form eines Bildungsschecks bei. Gefördert werden Angebote, die Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie zum Beispiel Sprach- und EDV-Kenntnisse, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinen-Bedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.

Informationen: Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, mailto:klemm@wfm-muenster.de

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