Fachberaterlehrgang für internationales Steuerrecht gestartet

Zuletzt aktualisiert 18. Dezember 2015 (zuerst 1. April 2009).

Münster/Steuerrecht. Der Zertifikatslehrgang „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ startete Ende März an der Universität Münster. Nach erfolgreichem Abschluss dürfen sich die Teilnehmer „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ nennen und mit dem Titel ihre Spezialkenntnisse im internationalen Steuerrecht nachweisen.

Wissenschaftlich geleitet wird der Lehrgang von Prof. Dr. Dieter Birk, Direktor des Instituts für Steuerrecht an der WWU, und Prof. Dr. Ralf Schenke, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Steuerrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Der Lehrgang wird von der „wwu.weiterbildung gemeinnützige GmbH“, einer hundertprozentigen Tochter der Universität Münster, organisiert.

Fachberaterordnung für internationales Steuerrecht

Die seit 2007 geltende Fachberaterordnung ermöglicht es den steuerberatenden Berufen, Ihre Spezialkenntnisse im internationalen Steuerrecht durch Führen des amtlichen Titels „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ nachzuweisen und nach außen zu dokumentieren. Vorraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem von den Steuerberaterkammern zertifizierten Lehrgang.

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