Mehr Normalität für Geimpfte in Münster

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer begrüßt neue Corona-Schutzverordnung

Münster (SMS) Aus Sicht von Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer bedeutet die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW für den geimpften Teil der Bevölkerung auch in Münster einen großen Schritt in Richtung Normalität: „Wer den vollständigen Impfschutz nachweisen kann, soll sich auch unabhängig von Inzidenzwerten wieder weitgehend ungehindert im öffentlichen Raum bewegen können. Das ist eine gute Nachricht“, sagte Heuer heute in der 89. Anti-Corona-Krisenstabs-Sitzung der Stadt Münster.

Am Freitag (20. August 2021) tritt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach gilt künftig: Bei einem Inzidenzwert über 35 ist der Nachweis einer Impfung, einer überstandenen Corona-Infektion oder einer Testung Voraussetzung für den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Innenräumen wie etwa Restaurants, Clubs oder Diskotheken. Dasselbe gilt für Hotelübernachtungen oder beim Hallensport. Diese sogenannte „3G-Regel“ („geimpft, genesen oder getestet“) gilt, wenn der Inzidenzwert von 35 lokal oder landesweit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dasselbe gilt auch für andere Veranstaltungen in Innenräumen, für körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Körperpflege) und für Großveranstaltungen im Freien ab 2.500 Personen.

Teilweise müssen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene anstelle eines Schnelltests künftig den aufwändigeren PCR-Test vorlegen. Das ist aus Sicht von Wolfgang Heuer aus zwei Gründen richtig: „Zum einen haben PCR-Tests mehr Aussagekraft und damit auch eine höhere Schutzwirkung. Zum anderen steigt dadurch die Motivation, sich impfen zu lassen.“ Heuer hält den Druck, den die neue Verordnung in diese Richtung entfaltet, für vertretbar: „Inzwischen ist die Impfung praktisch für jeden leicht verfügbar, die Nebenwirkungen überschaubar und alle bisherigen Daten bezeugen mit großer Eindeutigkeit die Wirksamkeit der Vakzine. Den Impfgegnern gehen zunehmend die Argumente aus“, so Heuer.

Ende der Gratis-Tests absehbar

Während die Kosten von rund 100 Euro für einen PCR-Test auch bislang schon von symptomlos Getesteten meist privat getragen werden mussten, zeichnet sich bei den Schnelltests eine Änderung ab. Ab dem 11. Oktober 2021 werden bisherigen Angaben zufolge wohl auch die sogenannten Bürger-Schnelltests nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt. Heuer: „Nicht-Geimpfte, die zurück in die Normalität möchten, werden dann höhere Testkosten und mehr Aufwand für den Zugang zu Kinos, Restaurants und anderen Angeboten haben. Ich hoffe, dass die Impfquote dann nochmal ansteigt. Denn letztlich ist eine hohe Impfquote die beste Antwort, die wir auf die Pandemie haben.“

In Münster gelten inzwischen weit mehr als zwei Drittel der Bevölkerung als vollständig gegen das Corona-Virus immunisiert. Wissenschaftler warnen Impfgegner davor, sich auf einen passiven Schutz durch die wachsende Herdenimmunität zu verlassen. Gerade die neue Delta-Variante gilt als hoch infektiös und steht im Verdacht, auch bei bereits Geimpften häufiger als die bisherigen Varianten Infektionen auslösen zu können. Anders als Nicht-Geimpfte sind Geimpfte aber sehr weitgehend vor schweren Krankheitsverläufen geschützt.

Maskenpflicht bleibt bestehen

Unabhängig von der Corona-Inzidenz besteht weiterhin die Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) im ÖPNV, in Supermärkten und Geschäften, in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Personen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sollen aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestet gelten und müssen anstelle eines 3G-Nachweises lediglich ihren Schülerausweis vorlegen.