Terrasse und Stellplätze – wichtige Elemente der Haus- und Gartenplanung

Berlin (pm BSB). Bei der Planung eines Neubaus sollten Terrasse und Stellplätze für Autos nicht außer Acht gelassen werden. „Bauherren sollten sich am besten bereits vor Baubeginn über die Lage und Größe der Terrasse klar werden, um eine harmonische Einbindung in den Garten zu gewährleisten. Dabei sind der Grundriss des Hauses, der Zuschnitt und die Ausrichtung des Grundstücks maßgeblich“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). Wichtig ist, dass der Terrassenboden nicht vollständig versiegelt wird, um ein Versickern des Regenwassers durch die Fugen zu ermöglichen. Ein Gefälle von ein bis zwei Prozent im Unterbau und ein entsprechendes Drainagesystem schützen ebenfalls vor Wasserschäden am Gebäude.

Stellplätze für Autos auf dem Grundstück

Auch die Stellplätze für Autos auf dem Grundstück sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden. „Die zuständige Kommune legt in der Regel die Anzahl der benötigten Stellplätze pro Wohneinheit fest“, erklärt Becker. Für Garagen und Carports ist eine Baugenehmigung notwendig, die unter Angabe des Standortes und der Abmessungen beantragt werden muss. Bevor Bauherren in die Detailplanung gehen, ist es ratsam, sich über die spezifischen Vorgaben des Grundstücks zu informieren. Unterstützung bei der Prüfung aller Unterlagen erhalten Bauherren zudem bei Verbraucherschutzvereinen, wie dem Bauherren-Schutzbund.  

Anmerkung der Redaktion: Stellplätze für Lastenräder & Co.

Zunehmend lohnt es sich, Stellplätze für Lastenräder mit einzuplanen. Anders als Fahrräder benötigen Lastenräder deutlich mehr Raum nicht nur für das Parken, sondern auch für das Einparken in Garage oder Carport. Zudem ist die Nähe zu einer Lade-Möglichkeit für E-Bikes oder E-Lastenräder ein im Alltag wichtiger Faktor.