Mittelstand schlägt Ausweitung der Ist-Besteuerung vor

Berlin. Für eine Verlängerung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer über Ende 2009 hinaus hat sich der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, ausgesprochen. Er schlug zugleich vor, die bisherige Sonderregelung für Ostdeutschland auf alle Bundesländer auszuweiten. "Das würde gerade in der Krise den Klein- und Mittelbetrieben zu mehr Liquidität verhelfen."

Im Unterschied zur Soll-Besteuerung muss ein Unternehmen bei der Ist-Besteuerung die Umsatzsteuer auf seine Leistungen erst dann an das Finanzamt abführen, wenn seine Rechnung vom Kunden auch bezahlt worden ist. Dies gilt jedoch nur für Unternehmer, die entweder im Vorjahr nicht mehr als 250.000 Euro Umsatz gemacht haben, von der Buchführungspflicht befreit sind, oder die Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit stammen. In den neuen Ländern liegt die Obergrenze für die Ist-Besteuerung bei 500.000 Euro, die Regelung läuft aber Ende des Jahres aus.

Der Fiskus würde bei einer Verlängerung der Ist-Besteuerung und einer bundesweiten Anhebung der Umsatzgrenze auf 500.000 Euro unter dem Strich nichts einbüßen, weil es sich dabei nicht um Steuergeschenke, sondern um eine Steuerstundung handelt", betonte der Mittelstandspräsident. Ohoven wies darauf hin, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten unlängst vorgeschlagen hatte, die Soll-Besteuerung für kleine und mittlere Unternehmen durch eine ausschließliche Ist-Besteuerung zu ersetzen.