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Zusammenarbeit beim Kinderschutz weiter verbessern

„Runder Tisch gegen sexualisierte Gewalt“: Arbeitsgruppen aus Münster stellen Ergebnisse vor / Möglichkeiten und Grenzen eines „Childhood-Hauses“ aufgezeigt

Münster (SMS). Der „Runde Tisch gegen sexualisierte Gewalt in Münster“ wertete bei seinem vierten Treffen die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen aus. Das interdisziplinäre Gremium ist 2021 als Folge der Missbrauchskomplexe auf Initiative der Politik und unter Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster ins Leben gerufen worden. Teilnehmende der verschiedenen Professionen, die in den Bereichen Medizin, Schule, Jugendhilfe, Justiz, Polizei, Fachberatungen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind wichtige Ansprechpersonen bei (Verdachts-) Fällen sexualisierter Gewalt.

Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden und bewährten Kooperationsstrukturen der beteiligten Institutionen in Münster wurden die Möglichkeiten und Grenzen eines „Childhood-Hauses“ aufgezeigt. Das Modell „Childhood-Haus“, das ursprünglich aus Skandinavien stammt, verfolgt im Wesentlichen das Ziel, eine zentrale Anlaufstelle zu etablieren, die alle notwendigen Professionen unter einem Dach vereint, um eine möglichst optimale Versorgung für Kinder und Jugendliche mit Missbrauchserfahrungen sicherzustellen.

Münsters Leitender Oberstaatsanwalt Jens Frobel, Staatsanwältin Ann-Kathrin Schindler, Jugendamtsleiterin Sabine Trockel, der Leiter der „Direktion Kriminalität“ der Polizei Münster, Jürgen Dekker, der Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKM, Prof. Dr. med. Georg Romer, und die fachliche Leiterin der Ärztlichen Kinderschutzambulanz des DRK, Susanne Egerding, stellten dem „Runden Tisch“ den aktuellen Stand im laufenden interdisziplinären Abstimmungsprozess vor. Deutlich wurde, dass die Ziele des Modells „Childhood-Haus“ in Münster unterstützt werden, es gleichzeitig aber in einigen Bereichen auch große Herausforderungen beim Umsetzen des Konzeptes gäbe. Um sich ein besseres Bild davon machen zu können, ob diese Herausforderungen gemeistert werden könnten, wird die münstersche Arbeitsgruppe Kontakt mit verschiedenen „Childhood-Häusern“ aufnehmen und deren Erfahrungen in die weiteren Überlegungen für einen verbesserten Kinderschutz einbeziehen.  

Eine weitere Arbeitsgruppe hat sich mit Unterstützung einer Studierenden im Masterstudiengang der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster mit der Bestandsaufnahme der Beratungs-, Hilfe- und Fortbildungsangebote in Münster im Bereich der sexualisierten Gewalt beschäftigt. Ziel ist es, eine für Fachkräfte und Betroffene zugängliche Datenbank zu entwickeln, um bei Bedarf schnell passende Angebote und Anbieter zu finden sowie Angebotslücken zu identifizieren.

Gleich zwei der Arbeitsgruppen in Münster untersuchen Schnittstellen in der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen. So haben sich Rechtsmedizin, Polizei und Jugendamt zusammengesetzt, um über das Vorgehen in Ermittlungs- und Strafverfahren zu sprechen. Außerdem haben das Familiengericht, verschiedene freie Träger der Jugendhilfe und das Jugendamt der Stadt Münster erste Absprachen zu besser abgestimmten Abläufe bei familiengerichtlichen Verfahren getroffen.

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