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Zubringer Eschstraße

Verlauf des Zubringers Eschstraße

Der geplante Verlauf des Zubringers Eschstraße als Teil der Ortsumgehung Wolbeck.

Was sagen die Planungs- und Genehmigungsdokumente zur L585n/“Ortsumgehung Wolbeck“ über die Eschstraße? Das Wichtigste sei hier wiedergegeben; für Hinweise dankt die Redaktion.

Zum „Zubringer Eschstraße“ heißt es in den Stellungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zu den allgemeinen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zur L 585n Ortsumgehung Wolbeck:
„Die Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung in der Vergangenheit wurde unter Berücksichtigung einer Westumgehung der L 585 und einer Südumgehung der L 520 geplant. Die im Flächennutzungsplan (1981) dargelegten Planungsziele der Stadt Münster sehen außerdem eine Nordspange in Höhe „Eschstraße“ und „Am Borggarten“ als Verbindung zwischen der Westumgehung und der L 585 „Telgter Straße“ vor. Damit ist die Eschstraße „planvorbelastet“ , obwohl der aktuelle verkehrsberuhigte Ausbau (Tempo-30-Zone), das geringe Verkehrsaufkommen und die Funktion der Straße im Erholungswegenetz einen anderen Charakter widerspiegeln.
Die Eschstraße hat auch künftig keine überregionale Verkehrsfunktion und verbleibt weiterhin als Gemeindestraße, die gemäß StrWG NRW vorwiegend dem Verkehr als Hauptverkehrsstraße und Zubringerstraße dient.
Der Ausbau der Eschstraße wird durch die Stadt Münster geplant und ausgeführt. Die Stadt Münster wird dafür Sorge tragen, dass gesicherte Überwege ein gefahrloses Queren der Eschstraße ermöglichen.“ (S. 14)
Unter dem Punkt „Zur Gefahrreduzierung“ heißt es in dem Papier weiter: „Im Bereich der Eschstraße wird der Geh- und Radverkehr über Lichtsignalanlagen (Druckampeln) geregelt.“ Dabei fehlt der Hinweis, welche Stellen damit gemeint sind. Das könnte die Querung zur Abfall-Sammelstelle betreffen, die stark von Schülern mit dem Rad befahren wird.

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