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Zirkelberatung für Gründungsinteressenten im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Ziel des Landes NRW ist es, Existenzgründerinnen und -gründer insbesondere aus der Arbeitslosigkeit intensiver bei der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung ihres Gründungsvorhabens zu beraten. Dazu wurde die sogenannte Zirkelberatung für in der Regel vier Gründerinnen und Gründer ins Leben gerufen, teilt der Unternehmer-Coach Dr. Stefan Borchert in seinem Newsletter mit.

Das Angebot umfasst je nach Teilnehmerzahl des Zirkels bis zu 24 Gruppen- sowie vier Einzelberatungsstunden pro Teilnehmer. Die Zirkelberatung wird zum Beispiel von Stefan Borchert als einem von nur ungefähr 80 in NRW zugelassenen Beratern in einem Zeitraum von vier bis acht Wochen (zulässig sind maximal 12 Wochen) einschließlich fachkundiger Stellungnahme umgesetzt, so dass die Teilnehmer/innen nach etwa 2 Monaten ihren Businessplan unter individueller Anleitung selber erarbeitet haben.

Zirkelberatung im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW

Unter der Zirkelberatung im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW wird eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen verstanden. Bei Einzelfällen (begründete Ausnahmen) ist auch eine Gruppengröße von drei Personen möglich. An der Zirkelberatung können Gründer/ -innen NUR VOR der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit teilnehmen. Die Zirkelberatung besteht zeitlich zu jeweils 50 Prozent aus einer Gruppenberatung und Einzelberatung. Die Gründer/ -innen bereiten sich unter fachlicher Anleitung des erfahrenen Unternehmensberaters Stefan Borchert und im Austausch mit Gleichgesinnten in einer Kleingruppe an meinem Sendener Standort auf Ihre Existenzgründung vor. Individuelle Fragestellungen und Hindernisse werden im Rahmen einer Einzelberatung durch mich mit dem/der Teilnehmer/in erörtert, während in der Gruppe jedes Gruppenmitglied seinen Stand des Businessplans exemplarisch für alle unter Anleitung erörtern kann.

Ziele und Inhalte der Zirkelberatung

Die Zirkelberatung verfolgt folgende allgemeine Zielsetzungen und Inhalte:

Ergebnisse und Teilnahmebedingungen für die Zirkelberatung

Im Ergebnis werden die Gründer einreichungsfähige Unterlagen für die Agentur für Arbeit beziehungsweise der ARGE in den Bereichen gemeinsam dem Berater als „Mentor“ erarbeitet haben, so Borchert weiter.

Teilnehmen können Gründerinnen/ Gründer mit und ohne Bezug des ALG I oder ALG II, Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III) und Hochschulabsolventen, soweit bei den letzten beiden Gruppen eine vergleichbare Einkommenslage vorliegt. Bei Zirkelberatungen kann der Zuschuss bei Personen, die ALG I oder ALG II beziehen, sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden (§ 20 SGB III), sofern eine ALG II – vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann, auf 90 Prozent des Tageswerksatzes, maximal jedoch auf 720 Euro erhöht werden. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 80 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

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