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Zensus 2022: „Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch mit einem Schreiben an“

Katrin Pottebaum, Leiterin der Erhebungsstelle, beantwortet Fragen zum Start des „Zensus 2022“

Münster (SMS) Rund 17 000 Münsteranerinnen und Münsteraner, die für die repräsentative Haushalte-Stichprobe zufällig ausgewählt worden sind, werden ab Mitte Mai für den Zensus 2022 befragt. Worauf sie sich einstellen können und was sie wissen sollten, erläutert Katrin Pottebaum, Leitern der Erhebungsstelle bei der Stadt Münster. Für Fragen steht sie zusammen mit ihrem Team in den nächsten Monaten gerne zur Verfügung (Tel. 02 51/4 92–71 71, E-Mail: zensus@stadt-muenster.de).

In gut vier Wochen starten die Befragungen für die Haushalte-Stichprobe. Wann erfahren die dafür ausgewählten Personen, dass sie dabei sind und wie erfolgt die Kontaktaufnahme?

Pottebaum: Das wird in der ersten Maihälfte sein. Der Termin für das Interview wird immer mit einem Schreiben im Briefkasten angekündigt. Der Erstkontakt erfolgt also niemals telefonisch oder per Mail. Wenn der Interviewer oder die Interviewerin vor der Tür steht, sollten sich die Befragten den offiziellen Ausweis für Erhebungsbeauftragte und einen amtlichen Lichtbildausweis zeigen lassen. Im Regelfall sollen die Kurz-Interviews an oder vor der Tür stattfinden. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch die Wohnung oder das Haus. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen werden strikt eingehalten.

Müssen die ausgewählten Personen Auskunft geben?

Pottebaum: Ja, die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Das hat der Gesetzgeber im Zensus-Gesetz geregelt.  

Wie gehen Sie ganz praktisch vor, wenn die Frist für die Rückmeldung nicht eingehalten wird?

Pottebaum: Wer die Frist nicht einhält, wird zunächst freundlich erinnert, später folgt ein Mahnschreiben und wenn auch das ignoriert wird, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um das klar zu sagen, am liebsten ist es uns, wenn wir die Menschen davon überzeugen können, dass der Zensus eine wichtige und durch und durch sinnvolle Erhebung ist und die Teilnahme jedes Einzelnen im Interesse aller erfolgen sollte.

Der Zensus ist eine registergestützte Volkszählung, die die bestehenden Melderegister der Städte und Gemeinden nutzt. Warum sind trotzdem ergänzend persönliche Befragungen nötig?

Pottebaum: Zum einen geht es darum, die vorliegenden Daten mit der Wirklichkeit abzugleichen. Der Zensus kann zwar im Prinzip auf sehr gute Melderegister zurückgreifen, aber der Datenbestand ist nicht immer aktuell, zum Beispiel nach Umzügen, und kann auch schon mal Fehler enthalten. Zum anderen gibt es keine Verwaltungsregister mit verlässlichen Daten zu „Bildung“ und „Erwerbstätigkeit“.  

Was unterscheidet den Zensus 2022 von der klassischen Volkszählung, wie sie in Deutschland letztmalig 1987 durchgeführt wurde?

Pottebaum: Der Zensus unterscheidet sich grundsätzlich von der klassischen Volkszählung. 1987 waren alle Bürgerinnen und Bürger zur Auskunft verpflichtet, es handelte sich um eine sogenannte Vollerhebung. Beim Zensus wird im Gegensatz dazu nicht jeder Haushalt befragt – weil als Basis die Daten der Melderegister genutzt werden. Ein kleiner Teil der Bevölkerung wird befragt, und das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Der Zensus ist kostengünstiger in der Umsetzung und liefert trotzdem gute Ergebnisse.

Foto: Katrin Pottebaum, Leiterin der Erhebungsstelle „Zensus 2022“ bei der Stadt Münster
Foto: Stadt Münster/MünsterView. 

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