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Wucherpreise für Jugendschutztafeln

Münster. Im Eiscafé, in Imbissbuden und am Kiosk sind sie wie in allen anderen Lokalen Pflicht, aber kein Gaststättenbetreiber sollte 79 Euro für eine Tafel mit den Bestimmungen des Jugendschutzes auf den Tisch legen.

Ordnungsamt warnt vor betrügerischen Schilderverkäufern 

Das städtische Ordnungsamt warnt nachdrücklich vor betrügerischen Schilderverkäufern, die zurzeit vor allem in kleineren Betrieben in Münster auftauchen und angeben, im Auftrag des Ordnungsamtes unterwegs zu sein. "Die Händler, die einen absoluten Wucherpreis für ihre Tafeln verlangen, behaupten, es sei Pflicht, einen solchen Aushang sofort im Betrieb anzubringen", berichtet Elke Schulz vom Ordnungsamt. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass das Ordnungsamt keinen solchen Auftrag an irgendeine Firma vergeben hat.

Bestimmungen des Jugendschutzes müssen deutlich sichtbar sein

Zwar sind Gaststättenbetreiber tatsächlich verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzes deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen. Entsprechende Tafeln können allerdings für weniger als zehn Euro bestellt werden. Auch das städtische Ordnungsamt hat einige Exemplare vorrätig.

Neben den überteuerten Jugendschutztafeln versuchen die betrügerischen Händler in Münster auch Nichtraucherschutztafeln an den Mann oder die an die Frau zu bringen. Hierzu erläutert Elke Schulz: "Auf diesem Gebiet besteht zurzeit überhaupt noch kein Handlungsbedarf. Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz müssen erst ab 1. Juli 2008 in Gaststätten ausgehängt werden."

Gaststättenbetreiber, die sich weiter informieren möchten, erreichen Elke Schulz unter der Rufnummer 4 92-32 65. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 31.01.2008 mit.

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