Wohnungslosenhilfe in Münster: Übergangseinrichtung am Schwarzen Kamp steht für neues Konzept

Münster (SMS) Mit der neuen Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien am Schwarzen Kamp verfügt Münster über einen wesentlichen Baustein der Wohnungslosenhilfe. Die zwei von der Wohn- und Stadtbau errichteten Häuser mit kleineren Wohnungen für insgesamt bis zu 45 Personen ersetzen das ehemalige Gebäude Schwarzer Kamp 59. Den noch verbliebenen Haushalten in den maroden Gebäuden Schwarzer Kamp 21 und 116 stellt die Stadt Ersatzwohnraum zur Verfügung, anschließend werden die Gebäude in den nächsten Wochen abgerissen. Die Nachbarschaft am Schwarzen Kamp wird das Sozialamt in den kommenden Wochen zur Besichtigung der neuen Einrichtung und zum Austausch einladen.Zwei Familien hat das Sozialamt bereits in der neuen Einrichtung untergebracht. Sie und die weiteren künftigen Bewohner werden von einem Hausmeister und einem Sozialarbeiter betreut. Wie aus einem Bericht des Sozialamtes an den Sozialausschuss des Rates hervorgeht, steht die Einrichtung zugleich für ein neues Konzept in der Wohnungslosenhilfe.

„Die Familien sollen möglichst schnell wieder in die Lage versetzt werden, in normale Mietwohnungen zu wechseln“, erläutert Sozialarbeiter Marco Ruppel von der Fachstelle Wohnungssicherung des Sozialamtes. „Dazu benötigen sie intensive Betreuung und Unterstützung. Ohne Auseinandersetzung mit den Ursachen, die zur Wohnungslosigkeit geführt haben, kann nicht nachhaltig Wohnraum vermittelt und erhalten werden.“ Das gelte erst recht in Zeiten, da im Wettbewerb um Wohnraum bereits Schufa-Einträge, Haustiere oder etliche Familienmitglieder als Ausschlusskriterien gewertet werden.

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Das Sozialamt denkt an einen in der Regel höchstens sechs- bis zwölfmonatigen Aufenthalt in der Übergangseinrichtung. Realistischerweise geht es davon aus, dass es trotz aller Bemühungen auch in Zukunft einen geringen Anteil von Haushalten geben wird, die zu keiner Kooperation bereit sind. Diese sollen die Übergangseinrichtung nicht wieder zu Dauerwohnungen umfunktionieren. Deshalb gilt es für die kleine Personengruppe, die sich jeder Zusammenarbeit verweigert, alternative Möglichkeiten zur Unterbringung zu schaffen. Dazu wird die Verwaltung in den nächsten Monaten in einer weiteren Vorlage berichten.