Wohnungen barrierefrei umbauen – Wohnungsamt informiert und berät zu neuem Förderprogramm des Land

Zuletzt aktualisiert 17. März 2018 (zuerst 15. April 2006).

Münster.- Haus- und Wohnungseigentümer können für den barrierefreien Umbau von Wohnungen günstige öffentliche Darlehen in Anspruch nehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dazu ein Förderprogramm aufgelegt. Information, Beratung und Anträge gibt es im Amt für Wohnungswesen im Stadthaus 2 am Ludgeriplatz (Eingang Südstraße). Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 13.04.2006 mit.

Freier Zugang massiv gefördert

Stufen, Schwellen und andere Barrieren erschweren alten und behinderten Menschen den Zugang zu vielen Gebäuden. In den Wohnungen sind häufig die Türen zu schmal oder es fehlen Bewegungsflächen in Küche, Bad und Flur. Wer solche  und andere Behinderungen beseitigen will, kann pro Wohnung Baudarlehen von bis zu 15 000 Euro erhalten. Für den Einbau von Aufzügen und andere Erschließungssystemen und die barrierefreie Umgestaltung privater Außenanlagen kann sich die Förderpauschale erhöhen.

Keine Grenzen beim Einkommen

„Das Programm ist eine angemessene Reaktion auf die demographische Entwicklung mit der wachsenden Zahl älterer Menschen“, so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen. Besonders interessant: Haus- und Wohnungseigentümer müssen keine Einkommensgrenzen einhalten;  für Vermieter lösen die Landesmittel keine Sozialbindung wie etwa die Vermietung an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein aus.

 

Anforderungen an die Barrierefreiheit einhalten

Wichtig ist allein, dass die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden, die es ermöglichen, möglichst lange in der Wohnung zu leben. Weitere Hinweise enthält ein Infoblatt, das im Wohnungsamt erhältlich ist. Telefonisch ist das Amt unter Nummer 4 92-64 02 erreichbar.

Anlage:

infoblatt-foerderprogramm-barrierefreies-wohnen.pdfinfoblatt-foerderprogramm-barrierefreies-wohnen.pdf (109.14 KB)