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Wichtige juristische Tipps für Haustierhalter

Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Dirk Winthuis von Rechtsanwälte Winthuis & Collegen erklärt, was man beim Kauf und bei der Haltung von Haustieren in jedem Fall beachten sollte.
(lifePR) (Köln, 02.03.2015) Ob Vogel, Vierbeiner oder Vogelspinne: In jedem dritten deutschen Haushalt lebt ein tierischer Mitbewohner. Haustiere sind in Deutschland sehr beliebt.

Haustiere schaffen Pflichten

Doch mit dem Kauf eines felligen, gefiederten oder geschuppten Freunds schafft man sich auch viele Verpflichtungen an – nicht zuletzt rechtlicher Art. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Dirk Winthuis von Rechtsanwälte Winthuis & Collegen erklärt, was man beim Kauf und bei der Haltung von Haustieren in jedem Fall beachten sollte.

Verantwortungsvoller Kauf – das sollte man bei der Anschaffung beachten

Vor Zoohandlungen werden oft nicht nur Kinderaugen groß. Die Anschaffung eines Tiers ist eine emotionale Sache. Gerade deshalb sollte man beim Kauf einiges beachten. „Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen. Zum Beispiel sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis.

Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein. „Je nach Tierart und gerade bei hochpreisigen Haustieren empfiehlt es sich außerdem, die Faktoren schriftlich zu fixieren, die seinen besonderen Wert ausmachen, und sich gegebenenfalls weitere Dokumente wie Abstammungsurkunden geben zu lassen.“

Exoten als Haustiere – für besondere Tiere gelten besondere Regeln

Es muss ja nicht immer der klassische Stubentiger sein. Für diejenigen, die sich lieber eine exotische Schlange oder eine außergewöhnliche Vogelspinne ins Haus holen, lohnt sich vor dem Kauf ein Blick ins Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. „Dort lässt sich nachlesen, was bei Anschaffung und Haltung von exotischen Tieren rechtlich zu beachten ist“, so Rechtsanwalt Dirk Winthuis.

Die Verordnungen sind auf den Seiten des Bundesjustizministeriums und des Landesjustizministeriums verfügbar. Und auch, wenn der Exot bereits im hauseigenen Terrarium sitzt, kann ein Blick in die Gesetzestexte sinnvoll sein. „Da Tierschutzorganisationen konstant für bessere Haltungsbedingungen kämpfen, werden die Bestimmungen oft angepasst“, erklärt der Experte. „Gerade für Besitzer von exotischen Tieren ist es deshalb empfehlenswert, sich regelmäßig zur Haltung ihres Haustiers zu informieren – nicht zuletzt auch dem Tier zuliebe.“

Haustier in der Mietwohnung – wann man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss

Hamster ja, Hund nein? Über die Frage, welche Haustiere ein Mieter in einer Mietwohnung halten darf, kursieren viele Missverständnisse. Klar ist: „Kleintiere wie Nager oder Fische darf jeder in der Wohnung halten – auch ohne das Einverständnis des Vermieters“, erklärt Dirk Winthuis.

Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung ist die Sache schon komplizierter: „In letzter Zeit ist Bewegung in die Rechtsprechung gekommen“, weiß der Rechtsexperte. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam sind. Heißt konkret: Mieter dürfen grundsätzlich ein Haustier bei sich aufnehmen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. „Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall immer noch untersagen“, betont der Anwalt. In jedem Fall sollten Mieter eines tun: Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter nehmen. „Abnutzung der Wohnung oder Lärm- und Geruchsbelästigungen sind bis zu einem gewissen Maße zu dulden. Doch dieses Maß ist leicht überschritten. Und dann liegt schnell eine Abmahnung oder gar die Kündigung im Briefkasten.“Losgerissen oder ausgebüxt – wer beim Unfall mit Bello und Co. haftet

Haustier und Unfallgefahr: Haftpflichtversicherung

Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der sonst so guterzogene Bello hat einen Hasen und damit seinen ureigenen Jagdtrieb entdeckt und reißt sich los. Da nutzen auch die verzweifelten Kommandos von Herrchen oder Frauchen nichts. Passiert jetzt ein Unfall, ist das nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen auch teuer werden: „Wenn durch Tiere wie insbesondere Hunde oder Katzen Schäden verursacht werden, muss der Halter haften“, erklärt der Rechtsexperte. „Deshalb ist jedem Besitzer eine Haftpflichtversicherung nahezulegen. Und dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden“, rät der Anwalt. Denn wenn der entlaufene Vierbeiner auf die Straße springt und sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses gleich mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß. „In so einem Fall können die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schon mal leicht in die Hunderttausende gehen.“ Deshalb entsprechend vorsorgen – und vor allem gut auf die geliebten Vierbeiner Acht geben!

Weitere Rechtstipps finden Sie auf www.roland-rechtsschutz.de/…

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