Website-Icon Wolbeck & Münster

„Wenig Bürokratie für Hotels und Stadt durch die neue Beherbergungs-Steuer

Münster (SMS) Die vom Rat beschlossene Beherbergungsteuer soll das Gastgewerbe und die Stadtverwaltung mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand belasten. Das gilt sowohl für die Einführung der Steuer zum 1. Juli 2016 als auch für den laufenden Vollzug. Das geht aus einem Schreiben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen an die Betriebe hervor.

Steuer auf Entgelte für privat veranlasste Übernachtungen

In dem Schreiben informiert der Leiter des Amtes, Michael Schetter, über den Ratsbeschluss. Dieser gibt vor, auf Entgelte für privat veranlasste Übernachtungen eine Steuer von 4,5 Prozent zu erheben. Im Vergleich zu den anderen betroffenen Städten in NRW bezahlen steuerpflichtige Gäste in Münster den niedrigsten Satz. Die Stadt erwartet aus der Beherbergungsteuer Einnahmen von jährlich einer Million Euro.

Teil eines Paket zur Haushaltskonsolidierung für Münster

Die Steuer ist Bestandteil eines umfangreichen Pakets zur Haushaltskonsolidierung. Es sieht vor, Kosten zu senken und Einnahmen zu erhöhen. Mehr Einnahmen wird außer der Beherbergungsteuer zum Beispiel auch die jüngst beschlossene Anhebung der Hundesteuer bringen.

Nach dem Ratsbeschluss erarbeitet das Amt für Finanzen und Beteiligungen nun die Voraussetzungen, damit die Steuer in der Praxis erhoben und bezahlt werden kann. Über das Ergebnis würden die Betriebe möglichst umgehend informiert, verspricht Michael Schetter in seinem Schreiben. Das Amt plant außerdem ein kleines „Steuer-ABC“ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beherbergungsteuer. Es wird zusammen mit weiteren Informationen zur Steuer im Portal muenster.de veröffentlicht werden.

Der Ratsbeschluss und die Satzung zur Erhebung der Steuer steht unter www.stadt-muenster.de/beherbergungsteuer. Wer Fragen hat, kann sich im Amt für Finanzen und Beteiligungen an Andrea Deiters wenden, Tel. 02 51/4 92-22 03, E-Mail Deiters@stadt-muenster.de.

Die mobile Version verlassen