Welche konzeptionellen Hilfen gibt es noch für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit?

Welche konzeptionellen Hilfen gibt es überhaupt noch für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit? Wie schon vor Jahresfrist bei den Gründer/innen aus ALG I gibt es lt. Regionaldirektionfür Arbeit NRW im neuen Jahr kein Budget mehr für die Sonstigen Weiteren Leistungenwie Investitionszuschüsse, Darlehen oder Vorgründungs-Coachings. Das teilt der Unternehmer-Coach Dr. Stefan Borchert aus Senden mit.

An deren Stelle trete vielmehr die individuelle Förderung über das Vermittlungsbudget des Fallmanagers bzw. Ansprechpartners mittels Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung sowie durch Möglichkeiten der freien (Einzel-) Förderung. Demnach, so Borchert, müssen sich Existenzgründer/innen aus der Arbeitslosigkeit (II) nunmehr noch stärker auf Basis eines Businessplans mit Kapitalbedarfsplan um Förderzuschüsse oder Darlehen für Investitionen sowie um das Einstiegsgeld bemühen.

Bereits seit Oktober 2008 ist auch für Gründer/innen aus ALG II der Coaching-Gutschein gemäß § 16 SGB II in der Nachgründungsphase abgeschafft worden. An deren Stelle tritt nunmehr das unter 4.) beschriebene "verbesserte" KfW-Gründercoaching Deutschland- Programm, bei dem Förderanträge über die Wirtschaftsförderung mit einer von dort kommenden Bewertung über die KfW gefördert werden. Diese Förderung ist wiederum nur auf Basis eines ausgereiften Geschäftsplans und einer finanziellen Beteiligung nach Antragsabarbeitung seitens KfW und Wirtschaftsförderung zu bekommen.

Gründungsinteressenten partizipieren bei einem entsprechend "reifen Auftreten" von der verbesserten Zirkelberatung NRW.