Viele Grundsteuer-Widersprüche unbegründet

Münster.- Von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, eine Beschwerde zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nicht zur Entscheidung anzunehmen, sind auch in Münster viele Eigentümer betroffen. Allein bei der Stadt waren etwa 1000 Widersprüche gegen die Steuerbescheide eingegangen, noch mehr bei den zuständigen Finanzbehörden. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am Dienstag, den 18.07.06 mit. 

Da der Beschluss des Verfassungsgerichts unanfechtbar ist, sind alle unter Verweis auf die Verfassungsbeschwerde eingelegten Widersprüche unbegründet (Az.: 1BvR1644/05). Münster nimmt aus der Grundsteuer jährlich etwa 42 Mio Euro ein. Der Steuersatz ist seit fast einem Jahrzehnt konstant, er wurde letztmals zum 1.1.1997 angehoben.