Veterinäramt Münster war vorbereitet

Münster.- Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt war man vorbereitet. Am Donnerstagvormittag traf die bundesweit gültige Eilverordnung zur Vorbeugung gegen Geflügelpest ein. Ohnehin hat man hier Erfahrung mit vorsorglichem Schutz gegen die Tierseuche.

Geflügelpest grassierte vor zwei Jahren schon einmal in unmittelbarer Nachbarschaf

"Wir mussten schon mehrmals damit rechnen, dass auch die Region Münster von Geflügelpest betroffen sein würde. Vor zwei Jahren grassierte sie in unmittelbarer Nachbarschaft in den Niederlanden, vor drei Jahren in Italien", berichtet Amtsleiter Dr. Roland Otto.

Das Veterinäramt hat kürzlich bereits alle rund 200 Geflügelhalter in Münster registriert, die Alarmpläne überarbeitet und sämtliche Halter und ihre Organisationen zum Thema Geflügelpest informiert. Erst am Mittwoch, 19. Oktober, berichtete es gemeinsam mit dem städtischen Gesundheitsamt im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Rates und in der Gesundheitskonferenz Münster.

Nach der Eilverordnung müssen ab Samstag, 22. Oktober, alle Geflügelhalter – also nicht nur die mit mindestens hundert Tieren – ihr Geflügel in geschlossene Ställe verbannnen. Wer dazu keine Möglichkeit hat, meldet das dem Veterinäramt. In diesem Fall sind die Tiere in nach oben dichten und seitlich gesicherten Volieren unterzubringen. Das Geflügel ist an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern. Einmal monatlich hat es ein Tierarzt zu untersuchen, auch Blutproben sind obligatorisch.

Als "Geflügel" nennt die Verordnung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasana, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Ist die Haltung im Stall oder in der Voliere nicht umsetzbar, kann das Veterinäramt Ausnahmen genehmigen, die dann jeweils mit Auflagen verbunden sind. Jäger haben dem Amt krankes oder verendetes Geflügel zu melden.

Fragen zum Thema beantwortet es unter Tel. 0 25 34 / 971-301.