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Verkehrsüberwachung: Zahlen in Münster konstant

Beitrag zur Verkehrssicherheit / Mobilität pandemiebedingt geringer

Münster (SMS) .Mehr als 165 000 Verwarnungs- und Bußgeldverfahren wurden im vergangenen Jahr auf dem Gebiet der Stadt Münster vom städtischen Ordnungsamt und der Polizei im Rahmen ihrer Arbeit für die Verkehrssicherheit eingeleitet. Dies sind gut 13 000 Verfahren mehr als 2020. Insgesamt hat die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes in 2021 mit 5 383 318 Euro nahezu gleich viel eingenommen wie 2020 (5 548 094 Euro). 

Sowohl 2020 wie auch 2021 ging die Mobilität pandemiebedingt zurück. So übernahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung Aufgaben in anderen Bereichen des Ordnungsamtes und unterstützten auch den Kommunalen Ordnungsdienst bei Corona-Kontrollen.    

Dennoch wurden 2021 bei der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr ebenso viele Überprüfungen gefährlicher Punkte durchgeführt wie 2020. Diese Überprüfungen werden besonders in Einzugsbereichen schützenswerter Einrichtungen, wie Kitas, Schulen oder sozialen Einrichtungen durchgeführt und erhöhen gerade dort die Sicherheit auf den Straßen. Gegen mehr als      59 000 Autofahrende wurde ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes eingeleitet, hinzu kommen 2800 Rotlichtverstöße. Außerdem leitete die Polizei 19 000 Verfahren wie Vorfahrtsdelikte oder Handyverstöße ein. Im Durchschnitt wurden die Verstöße in Münster mit 47 Euro geahndet. 

Der Wunsch nach Parkraumüberwachung ist groß, zahlreich sind die Hinweise aus der Bevölkerung. „Für diese Hinweise sind wir dankbar“, betont Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel, „sie ergänzen unsere Schwerpunktsetzung und unterstützen uns, dort präsent zu sein, wo es notwendig ist.“ Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) führte zu knapp 82 000 Verfahren, dies sind rund fünf Prozent mehr als 2020. Im Durchschnitt mussten Falschparkende ein Verwarnungs- oder Bußgeld von 17 Euro zahlen. 1936 Fahrzeuge wurden wegen eines besonders groben Parkverstoßes abgeschleppt; dies sind knapp 100 Fälle weniger als 2020.   

Seit November 2021 gelten erhöhte Verwarnungs- und Bußgelder. Unter anderem ist das Parken auf Geh- und Radwegen deutlich teurer geworden. Je nach Behinderung und Dauer wird ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro fällig; zuvor 20 bis 35 Euro. Ob die höheren Summen zu einer Änderung des Fahr- und Parkverhaltens führen, kann noch nicht beurteilt werden.

Auswirkungen auf die Überwachungspraxis hat die Einführung des neuen Bußgeldkataloges indes zunächst nicht. Es werden weiterhin Schwerpunkte gebildet und Gefahrenstellen sowie verkehrsbehindernde Situationen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmender kontrolliert.

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