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Verkehrssicherheit: „Münster passt auf“ soll Stadtgespräch werden

Münster. Welche konkreten Fahrfehler in Münster am häufigsten zu Unfällen führen, wissen die Mitglieder der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention spätestens seit der Veröffentlichung der Ergebnisse des GDV-Unfallgutachtens: Zu schnelles Fahren, fehlender Schulterblick beim Abbiegen, zu geringe Abstände. Um aber gedanken- oder sogar rücksichtsloses Verhalten zu ändern, bedarf es nachhaltiger Kommunikationsanstrengungen.

Neue Initiative der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention zielt auf Verhaltensänderungen

Das genau soll die neue Kampagne schaffen, die das städtische Ordnungsamt bei den Kölner Verkehrsexperten P3 hat entwickeln lassen. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 08.09.2009 mit.

"Münster passt auf" – so das Kampagnenmotto – setzt nach Ansicht von Martin Schulze-Werner auf zeitgemäße Ansprache und neue Formate. "Wir wollen das Thema zum Stadtgespräch machen", formuliert der Ordnungsamtsleiter sein persönliches Ziel. Regelkonformes Verhalten schlicht verordnen, findet Schulze-Werner, das sei von gestern. Mit Unterstützung eines etwa drei mal 1,80 Meter großen Info-Displays, mit Radiospots, einer Plakataktion zum Thema Schulterblick und einer Dialogplattform im Internet auf den bekannten Seiten der Ordnungspartnerschaft sollen die Bürgerinnen und Bürger ihr Verkehrsverhalten überdenken – und ändern. Ein überdimensionales Auge als bestimmendes Kampagnenmotiv steht für die zentrale Botschaft: "Münster passt auf"."Unsere neueste Initiative ist der logische nächste Schritt, mit dem wir dem Ziel der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention näher kommen wollen", sagt Schulze-Werner. Jedes Jahr zehn Prozent weniger Unfälle mit Personenschäden. Darauf hatten sich die Partner – federführend die Stadt Münster und die Polizei – eingeschworen. Die Kampagne ist Teil des Gesamtkonzepts. Im 2008 vom Rat der Stadt verabschiedeten Masterplan Verkehrssicherheit sind die Grundfesten der Ordnungspartnerschaft verbindlich festgeschrieben: bauliche Verbesserungen und Verkehrstechnik, Verkehrserziehung, Überwachung und Ahndung von Verstößen sowie eben Öffentlichkeitsarbeit.

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