Website-Icon Wolbeck & Münster

Vereine wünschen sich Kameras für Livestreams von kommunalen Sportanlagen

Zukunftsthemen im Sportausschuss: Neuer Kunstrasenplatz, Beleuchtung für Skateanlage und Namensrecht für Sportplätze

Münster (SMS). Im Sportausschuss des Rates der Stadt Münster stehen am Mittwoch, 26. Januar 2022, verschiedene Themen für eine zeitgemäße und in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung in Münster auf der Tagesordnung. Beraten wird unter anderem über den Wunsch der Sportvereine, Kameras für Videoübertragung auf kommunalen Sportanlagen zu installieren. Die Vereine erhoffen sich von Livestreams eine größere Reichweite für ihre Spiele und einen Werbeeffekt. Sie sollen die Kosten für die erforderliche Technik selbst tragen und müssen die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz erfüllen.

Gestreamt werden dürfen zum Beispiel nur Spiele von Erwachsenen, die Kameras sind in der übrigen Zeit so abzudecken, dass nicht versehentlich Kinder und Jugendliche gefilmt werden. Die von der Verwaltung formulierten Rahmenbedingungen gelten nicht für die Spielübertragungen des Volleyball-Vereins USC Münster, der WWU Baskets des UBC Münster sowie des SC Preußen 06, da für die Sporthalle Berg Fidel und das Stadion an der Hammer Straße bereits gesonderte Regelungen bestehen. Nach der Vorberatung im Sportausschuss entscheidet der Hauptausschuss.  

Training in den Wintermonaten in Münster

Der Sportausschuss berät in seiner Sitzung außerdem Investitionen für das Jahr 2022. So soll das Tennenspielfeld auf der Sportanlage Coerde zu einem Kunstrasenplatz umgebaut werden. Die Arbeiten sollen vorgezogen werden, was vor allem soziale Gründe hat: Der SV Teutonia Coerde könnte auf Kunstrasen auch in den Wintermonaten trainieren und Kindern und Jugendlichen damit eine verlässliche Anlaufstelle bieten.

Einen weiteren Investitionsvorschlag gibt es für die Skateanlage in Berg Fidel: Beleuchtung soll hier sicherstellen, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihren Sport künftig länger ausüben können. Das per Zeitschaltuhr gesteuerte Licht soll auch helfen, Unfälle zu vermeiden. Nach 32 Jahren steht außerdem die Sanierung eines Rasenplatzes auf der Sportanlage August-Schepers-Straße 20 an, der vom Verein TuS Saxonia Münster 1883 genutzt wird.

Mehr Mitsprache der Vereine bei den Namen für Teile städtischer Sportanlagen macht eine andere Verwaltungsvorlage zum Thema. Die Vereine mit überlassenen Sportstätten dürfen Teilflächen künftig vermarkten, lautet der mit dem Stadtsportbund abgestimmte Verwaltungsvorschlag. Die Übertragung des Namensrechts für eine gesamte Sportanlage ist nicht vorgesehen, weil mit dem Wechsel von Sponsorenverträgen sonst städtische Identität verloren gehen könnte. Ziel ist aber, durch das Namensponsoring weitere Einnahmequellen zu erschließen – beispielsweise, um die Eigenbeteiligung beim Bau neuer Kunstrasenplätze finanzieren zu können. Die Politik entscheidet im Hauptausschuss.

Gremiensitzungen unter Corona-Regeln

Trotz hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus ist die kommunalpolitische Arbeit in Münster in Präsenz möglich. Für Sitzungen von Gremien gilt gemäß der Coronaschutzverordnung NRW die 3G-Regel: Zugang zum Sitzungsraum haben Geimpfte, Genesene und Getestete – egal ob als Ausschussmitglieder oder Publikum. Beim Betreten des Sitzungsraumes ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen, empfohlen wird das Tragen einer FFP2-Maske.

Die mobile Version verlassen