Verbraucherfallen erklärt

Verbraucherfallen erklärt
Beispiele für Betrugsmaschen hatte Theo Mooren zum Vortrag von Mechtild Schneider mitgebracht: In seinem Beispiel säßen jetzt einige in Untersuchungshaft. Foto: A. Hasenkamp.

Zuletzt aktualisiert 25. Januar 2019 (zuerst 31. Oktober 2018).

Münster-Wolbeck. Verbraucherfallen gibt es viele – auch über besondere Fälle referierte am Dienstag Mechtild Schneider von der Verbraucherzentrale NRW im Achatiushaus. Eingeladen hatte der Arbeitskreis „Älter werden in Wolbeck“, für den Theo Mooren die Expertin begrüßte. Etwa zwanzig Zuhörer waren gekommen, ein Paar sogar aus Rinkerode angereist.

Manche „Falle“ entsteht in bester Absicht: Wird die SIM-Karte aus dem Handy im von freundlichen Familienmitgliedern geschenkten Smartphone eingesetzt, passt der alte Vertrag nicht zum gern unbemerkt das Internet nutzenden Smartphone und seinen Apps: Die automatischen Downloads können teuer werden. Beim Abschließen neuer Telefonverträge müsse der Verbraucher auf die Laufzeit des alten achten: Das ließen Verkäufer gern in den Hintergrund treten.

Das Nutzen des Smartphone-Tarifs innerhalb der EU sei kein Problem mehr, die Tarife bleiben. Aber das sei schon in der Türkei oder der Schweiz anders. Ganz böse Überraschungen kann die Visite im Internet bei Kreuzfahrten produzieren: Der Zugang über den dann nötigen Satelliten hat ganz andere Tarife. Da könnten schon mal 700 Euro anfallen, berichtete Schneider.

Ein „Dorn im Auge“ seien der Verbraucherzentrale die unseriösen unter den Schlüsseldiensten. Die Seriösen gibt es auch; von einem schwelgte ein Teilnehmer aus Everswinkel. Bei den unseriösen werde gern vorgetäuscht, man komme aus der Nähe: In Wirklichkeit ist die Telefonnummer nur eine Weiterleitung in den Call-Center. Gern werde den Menschen in der Notsituation Druck gemacht, fragwürdige Formulare zu unterschreiben oder sofort große Summen zu bezahlen, auch per EC-Gerät. Das solle man nicht tun: Das Geld zurückzuholen sei bei Wucher zwar prinzipiell möglich, aber unsicher und auf jeden Fall langwierig.