Website-Icon Wolbeck & Münster

Veloroute und Sonderinteressen in Münster

Münster-Südost. Abgelehnt hat die Bezirksvertretung Münster-Südost den Plan der Stadtverwaltung, einen Teil der Kanalpromenade zu einem Geh- und Radweg umzuwidmen. Damit soll der Abschnitt zwischen Föhrenweg und der Einmündung Richtung Vahlbusch ganz autofrei werden und sich so in die im Bau befindliche Veloroute einfügen.

Bei einem Stimmverhältnis in der Bezirksvertretung von 9 gegen 9 Stimmen verfehlte der Antrag die nötige Mehrheit.

Der Rat der Stadt Münster hatte im Juli 2019 dem fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal grundsätzlich zugestimmt.

Die CDU-Fraktion der BV Südost sprach sich anders als Grüne und SPD gegen an die Umwidmung aus. Sie setzte sich dafür ein, den Anwohnern einen kurzen Weg für PKW zum Einkaufen in Hiltrup zu bewahren.

Kein Wegerecht für Schmitz-Kühlken, behauptet die Stadt Münster

Die Verwaltung hatte vorgetragen, für eine Nutzung der fraglichen Strecke gebe es für Anwohner kein Wegerecht. Derzeit gebe es eine Ausschilderung „Frei für Anlieger“.

Nach einer Umwidmung zugunsten des städtischen Projekts seien Ausnahmen für PKW ordnungsrechtlich nicht möglich. Zudem sei eine Lösung mit absenkbaren Pollern anfällig, kostspielig und nicht kontrollierbar.

Eine interaktive Karte dazu bietet die Stadt Münster; unten ein Ausschnitt vom Osttor im Süden bis zur Trautmannsdorfstraße im Norden.

Kanalpromenade in Hiltrup und Schmitz-Kühlken: Stadtplan-Ausschnitt

Rad und PKW an der Kanalpromenade in Hiltrup: Friedlich oder problematisch?

Wie gut sich bislang die täglich bis zu 900 Radfahrer mit den 30 bis 40 PKW vertragen, darüber herrschte Dissens. Laut Ratsherr Andreas Nicklas (CDU) sei es kein Problem, laut Ralph Buzug (Grüne) schon. Er stellte in Frage, ob nur „Anlieger“ den Weg an der Kanalpromenade mit dem PKW nutzten.

Kein Problem hier, aber ein Problem dort: Ausweich-Effekte

Was bei einer Umwidmung, sprich PKW-Verbot, mit dem andere Wege suchenden PKW-Verkehr geschehe, diese Frage stellte Nicklas und beantwortete sie gleich: Der fahre dann über den Angelsachsenweg. Der aber sei am Limit und werde dadurch weiter belastet.


Was die Frage aufwirft, warum die auf einer Fahrrad-Straße angeblich ganz unproblematische Auto-Menge auf einer normalen (Auto-)Straße unzumutbar wirken soll.

Noch eins: Es sei, so Buzug, nicht allein der PKW-Verkehr der Anwohner, der die Kanalpromenade nutze, sondern auch andere Nutzer. Was wohl widerrechtlich ist.

Das könne man nicht kontrollieren – da konterte Nicklas: Das solle doch das Ordnungsamt regeln.

Sabine Metzler merkt an, Geschäfte gebe es auch in Gremmendorf.

Zwischenruf Nicklas: die SPD wolle „den Menschen vorschreiben, wo sie einkaufen sollen“.

War der Vorwurf angemessen? Metzler hatte auf die Möglichkeit hingewiesen – weil von der CDU auf einen bequem kurzen Weg (nach Hiltrup) hingewiesen wurde, der nun verloren gehe. Zum einen dürfte der Weg nach Gremmendorf eher nicht länger ausfallen. Wer lieber woanders hinfährt, kann das tun. Aber hat man einen unbedingten Anspruch auf den kürzesten Weg zu seinem individuell liebsten Ziel? Auch dann, wenn es zu Lasten anderer geht?

Die mobile Version verlassen