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Unterdepot reicht zur Trennung für Abgeltungssteuer

Frankfurt/Main Um Veräußerungsgewinne aus alten Aktienbeständen gegen die Abgeltungssteuer zu schützen, eröffnen Anleger am besten für Neukäufe ein neues Depot.Auch ein Unterdepot unter der bestehenden Depotnummer gilt in dieser Hinsicht als ein eigenständiges Depot. Das habe das Bundesfinanzministerium nun festgelegt, informiert das Deutsche Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt. Anleger erleichtern sich auf diesem Weg die Verwaltung und die Aufteilung der einzelnen Bestände.Eine saubere Trennung ist vom 1. Januar 2009 an wichtig: Die Berechnung der steuerpflichtigen Kursgewinne richtet sich nach dem "First in – First out"-Verfahren, erläutert das DAI. Es werde also vom Fiskus angenommen, dass die zuerst gekauften Aktien eines Unternehmens auch zuerst wieder verkauft werden. Je nach Haltedauer eines Titels kann auf die Gewinne dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent anfallen – die Altbestände mit Kauftermin vor 2009 sind allerdings immer steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten wurden.

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