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Universität Münster stellt auf eingeschränkten Betrieb um

Münster (pm). Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) richtet ab Montag, 23. März, bis vorläufig zum 19. April einen eingeschränkten Betrieb ein, um die zunehmende Verbreitung des Corona-Virus in den kommenden Wochen nach Kräften einzudämmen. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Forschungsbetrieb unter Auflagen weiterhin fortgesetzt. Als bestimmende Maßgabe gilt dabei „Distanceworking“ – also das Arbeiten auf Distanz. „Angesichts der dynamischen Entwicklungen der vergangenen Wochen und Tage ist es unsere Verantwortung, alle Studierenden, Beschäftigten und Gäste der Universität bestmöglich zu schützen. Wir haben bereits in den vergangenen Tagen viele Vorkehrungen getroffen, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause arbeiten können“, sagt WWU-Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels. Der Krisenstab der WWU arbeitet weiterhin unter Hochdruck daran, offene Fragen zu klären.

Die Regelungen zum Corona-Virus an der WWU Münster im Detail:

Der Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt weiterhin eingestellt.

Der Forschungsbetrieb vor Ort kann weitergeführt werden, soweit dies mit dem vorhandenen Personal und der betriebsfähigen Infrastruktur möglich ist. Auch hier gilt die oberste Priorität, dass sich so wenig Personen wie möglich gleichzeitig in einem Raum aufhalten.

Die Funktionsfähigkeit der Verwaltung wird grundsätzlich aufrechterhalten. Öffnungszeiten und Kommunikationswege werden bis Freitag auf der Homepage der WWU bekannt gegeben.

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