Umweltzone Münster: Anträge für Ausnahmegenehmigungen online abrufbar

Münster/Verkehr. Münster bekommt eine Umweltzone. Ab 1. Januar 2010, so hat es die Bezirksregierung wegen der erhöhten Stickstoffdioxid- und Feinstaubwerte in der Innenstadt beschlossen, dürfen nur noch abgasarme Fahrzeuge mit einer gelben oder grünen Plakette in die Innenstadt fahren. Das Thema bewegt die Münsteranerinnen und Münsteraner und viele von ihnen nutzen die Informationsangebote der Stadt, um sich vorab schlau zu machen.

Stadt informiert über Umweltzone / Ab 1. Januar nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette in der Innenstadt

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wird in Münster an einigen Stellen zurzeit noch deutlich überschritten. Eine Umweltzone, in der Autos mit roter Plakette nicht fahren dürfen, kann den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid um zwei bis drei Mikrogramm pro Kubikmeter Luft senken. "Damit gehört die Umweltzone zu den besonders wirksamen Einzelmaßnahmen, mit denen Münsters Luft verbessert werden kann", erläutert Ralf Besler, Immissionsschutzberater der Stadt. "Sieben Prozent der in Münster gemeldeten Kraftfahrzeuge dürfen ab Januar nicht in der Umweltzone fahren. Würden auch die Fahrzeuge mit einer roten Plakette eine Erlaubnis erhalten, wären es nur vier Prozent der gemeldeten Fahrzeuge. Dies würde die Wirksamkeit der Umweltzone deutlich verringern."

Allerdings, auch darauf hat der Fachmann in den letzten Wochen in vielen Gesprächen hingewiesen, gibt es auch Ausnahmen. So können zum Beispiel Handwerks- und Gewerbebetriebe befristete Ausnahmegenehmigungen beantragen. Auch für die Menschen, die in der Umweltzone wohnen, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Motorräder und Mopeds sind von der Plakettenpflicht komplett ausgenommen, ebenso wie historische Fahrzeuge.

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Aktuelle Informationen zur Umweltzone gibt es in der Umweltberatung, Tel. 4 92-67 67 und in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/umwelt/umweltzone.html. Dort können bereits ab 1. September Anträge für Ausnahmegenehmigungen online abgerufen werden. Für Fragen steht das Ordnungsamt, das die Ausnahmegenehmigungen erteilt, unter den Rufnummern 4 92-32 89, -32 90 und -32 91 zur Verfügung.

Ende 2012 kommen die umgesetzten Maßnahmen auf den Prüfstand. Dann wird sich zeigen, ob die Regelungen für die Umweltzone noch einmal angepasst werden müssen.