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Umverteilung: Münsterland appelliert an das Land NRW

Münster. Während sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf den NRW-Nachtragshaushalt 2010 und das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster richtet, wird in Düsseldorf über die Finanzausstattung der Kommunen ab dem Jahr 2011 entschieden. "Vergangenheitsbewältigung ist wichtig, noch wichtiger ist die Zukunftsbewältigung. Für die Kreise, Städte und Gemeinden des Münsterlandes und in ganz NRW ist es eine existenzielle Frage, ob sie künftig noch ihre Aufgaben uneingeschränkt erledigen können. Das Land plant eine Umverteilung, bei dem das ganze Münsterland zum großen Verlierer wird", stellten die Landräte der vier Münsterland-Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und Münsters Oberbürgermeister (am Donnerstag, 20. Januar) besorgt fest.

Vier Landräte und Münsters Oberbürgermeister: Gemeindefinanzierung entscheidet über Zukunft der Kommunen

Die Landräte Dr. Kai Zwicker, Konrad Püning, Thomas Kubendorff und Dr. Olaf Gericke sowie Oberbürgermeister Markus Lewe bekräftigten ihren Appell an das Land, für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 eine Lösung zu finden, "mit der auch das Münsterland leben kann". Nach dem vom Landeskabinett am 18. Januar beschlossenen Gesetzentwurf, der Anfang Februar in den Landtag eingebracht werden soll, werde es zur Umverteilung zwischen den Regionen kommen. Allein die Städte und Gemeinden des Münsterlandes werden im Vergleich zum Vorjahr rund 77 Millionen Euro weniger an Schlüsselzuweisungen aus Düsseldorf erhalten.
"Eine solch dramatische Entwicklung hätte frühzeitig angekündigt werden müssen, damit sich betroffene Städte und Gemeinden rechtzeitig darauf hätten einstellen können", stellten sie für das Münsterland fest. "Viele Städte und Gemeinden im Münsterland und die Stadt Münster haben ihren Haushalt für das Jahr 2011 – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – bereits verabschiedet, im Vertrauen darauf, dass am Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden. Dieser Beschlussfassung wird durch die für viele Kommunen substanziellen Haushaltsverschlechterungen die Grundlage entzogen. Darüber hinaus werden durch die geplante Neuregelung zahlreiche Kommunen im Münsterland in die Haushaltssicherung gezwungen."

Die vier Landräte und Münsters Oberbürgermeister weisen darauf hin, dass in vielen Kommunen des Münsterlandes und in der Stadt Münster insbesondere auch im vergangenen Jahr "enorme Anstrengungen unternommen wurden, um die kommunalen Haushalte zu konsolidieren". Sollten sich nun durch Veränderungen an der Gemeindefinanzierung neue Haushaltslöcher ergeben, werde das nicht ohne Folgen bleiben. Dies dürfte "sicherlich negative Auswirkungen auf die Bereitschaft der Bürgerschaft haben, an zukünftig möglicherweise notwendigen Konsolidierungen engagiert und aktiv mitzuwirken und auch einschneidende Maßnahmen von Steuererhöhungen bis Leistungskürzungen mitzutragen".

Die Landesregierung hatte angeführt, sie habe in ihrem Gesetzentwurf die Eckpunkte der Gemeindefinanzierung an die Entwicklung der Sozialausgaben in den Kommunen angepasst. Dass hier Nachbesserungsbedarf besteht, ist für die Städte und Gemeinden des Münsterlandes keine Frage. Allerdings: "Zielführend ist es, die in diesem Jahr zu erwartenden Diskussionen auf Bundesebene über eine Beteiligung des Bundes an den Sozialaufwendungen der Kommunen abzuwarten und erst nach einem Ergebnis den Soziallastenansatz neu zu tarieren."

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