Tipps zum Umgang mit Fleisch

Zuletzt aktualisiert 23. Dezember 2015 (zuerst 12. September 2006).

Damit verdorbenes Fleisch erst gar keine Chance hat, verwertet zu werden, muss der Verbraucher ein paar Dinge beachten und auch handeln, wenn er etwas feststellt.  Damit der Verbraucher ungetrübten Fleischgenuss hat, muss er sein Verhalten beim Fleischeinkauf überprüfen, genauso auch beim Besuch in Gaststätte, Imbiss, Würstchen- und Dönerbude und dergleichen einiges beachten.

Gefrorenes älter, Verpackung hinterfragen

Man muss sich fragen: Was bin ich bereit, für Qualität zu zahlen? Gefrorenes Fleisch ist in der Regel billiger als Frischfleisch. Es ist aber auch schon älter – unter Umständen sogar zwei Jahre alt. Fleisch beim Metzger ist natürlich teurer als im Großmarkt. Problematisch wird es, wenn das Fleisch in einer Schutzgas-Verpackung steckt. Fragen Sie sich selbst, welchen Zweck eine solche Verpackung hat. Sie hat nur einen Zweck: Das Fleisch soll auch nach Tagen noch frisch aussehen und darf nicht verdorben sein. Das Schutzgas, egal um welches es sich handelt, dient nur der Verbrauchertäuschung.

Transport und Aufbewahrung

Ein weiterer Punkt ist der Transport: Wer sein Fleisch nach dem Einkauf ungekühlt spazieren fährt, nur weil er noch einkaufen muss, der „spielt“ mit der Gesundheit. Dasselbe gilt für denjenigen, der sein gekauftes Fleisch zuhause nicht von der Verpackung befreit. Die Verpackung dient lediglich zum Transport und ist zum Einfrieren untauglich. Wer gefrorene Ware auftauen lässt, muss die Folie vor dem Auftauen entfernen. Besonders risikoreich ist der Auftauvorgang bei Geflügel. Wer will schon eine Salmonellen-Zucht? Also fährt man entweder nach dem Fleischeinkauf sofort nach Hause oder nimmt eine Kühlbox mit. Das gilt auch für den Einkauf in der kälteren Jahreszeit.

Beim Metzger hinschauen

Doch auch Metzger sind nicht ohne: Wer zuerst die Wurst in die Hand nimmt und dann ihr Geld, der gibt Ihnen als kostenloses Zugabe noch eine ganze Menge Keime gratis dazu. Sie sollten überlegen und darauf reagieren, ob Sie das wollen oder nicht. Ein Metzger mit blutiger Schürze im Laden nimmt es mit der Hygiene auch nicht so genau. Wenn die oberen Scheiben der Wurst und das Fleisch an den Rändern schon angetrocknet sind, dann kann es sein, dass etwas an der Kühlung nicht stimmt. Finger weg, raus aus dem Laden und ab zur Lebensmittelkontrolle.

Fleisch im Lokal

Wer geht nicht gerne einmal essen: Doch auch hier muss man aufpassen, damit Sie ungetrübten Genuss haben. „Begrüßt“ Sie vor dem Betreten des Lokals ein Aasgeruch aus der in der Nähe stehenden Mülltonne, so muss dies nicht unbedingt auf vergammeltes Fleisch schließen, aber auf jeden Fall auf unsachgemäße Handhabung von Transportverpackung des Fleisches. Ein solcher Geruch kommt bei Ihnen zuhause doch auch nicht in Frage. Das bedeutet, dass etwas an der Hygiene nicht stimmt. An dem Leitspruch, „von der Sauberkeit in der Toilette auf die in der Küche schließen“ ist etwas dran. Natürlich kann es trotz sauberer Toilette auch in der Küche unsauber hergehen. Deshalb sollten Sie sich auch das Personal ansehen. Wenn der Koch mit schmutziger Schürze herumläuft und ungepflegt wirkt, dann sollten Sie schleunigst „Fersengeld“ geben. Dasselbe gilt, wenn in der Küche geraucht wird, was im übrigen streng verboten ist. Verlassen Sie sich auf Ihr „Bauchgefühl“.

Fleisch im Imbiss: bitte nicht „aus einer Hand“

Beim Imbiss gilt es natürlich auch wieder darauf zu achten, ob Geld, Schnitzel und Co mit derselben Hand angefasst werden. Auch sollte die Theke sauber sein und die Bekleidung der Verkäufer nicht vom Vortag und auch nicht verdreckt.

Würstchen- und Dönerbuden haben einen Vorteil: Sie als hungriger Käufer haben sofort einen – evtl. auch unbewussten – Eindruck über die Sauberkeit. Riecht es nach altem Fett? Ist der Döner schon fast vertrocknet und zeigt der Salat Ermüdungserscheinungen? Sind die Saucen angetrocknet? Liegen Wurst und Fleischkloß im schwimmenden Fett? Wie schaut die Bekleidung aus? Werden die herumstehenden Tische wenigstens ab und zu gereinigt? Feiern die Fliegen Freudenfeste auf den Lebensmitteln?

für gutes Geld auch gute Ware bekommen

Damit Sie für gutes Geld auch gute Ware erhalten, sollten Sie im eigenen Interesse auch handeln. Das heißt: Gehen Sie zur Lebensmittelüberwachung, wenn Ihnen etwas nicht geheuer vorkommt. Es reicht nicht aus, wenn Sie beim Metzger, dem Lebensmittelmarkt, Imbiss oder in der Würstchenbude nur reklamieren. Denn es geht nicht darum, jemanden schlecht darzustellen, sondern darum, sich selbst zu schützen. Wer heute nichts „auf die Finger bekommt“, der reagiert natürlich auch morgen nicht. Und Sie profitieren selbst davon, wenn Ihr Nachbar auf einen Missstand hingewiesen hat. Wenn Sie dann dort in Zukunft einkaufen gehen, dann „isst“ alles in Ordnung. Vergleichen Sie einfach, ob Sie zuhause unter denselben Zuständen essen würden. Wenn Sie eine angenehme Atmosphäre vorfinden, das Essen verführerisch riecht, alles frisch ausschaut, dann greifen Sie zu. Ansonsten – nein danke.

Wollen Sie Gammelfleisch? Vermutlich nicht und Ihr Nachbar ebenso wenig. Also müssen Sie etwas tun, wenn sie derartiges feststellen. Gehen Sie zu Ihrer Lebensmittelüberwachung (Kreisbehörde). Wenn nichts an der Sache dran ist, passiert nichts, aber der Kontrollierte weiß, dass der Verbraucher nicht schläft. Wenn Ihr Nachbar etwas feststellt und es nicht meldet, dann werden Sie beim nächsten Einkauf – wenn man es genau nimmt – betrogen. Und derjenige, der geschwiegen haben, trägt Mitschuld. Wer wegschaut, zahlt drauf. Es liegt nur an Ihnen, ob Sie Gammelfleisch bekommen oder nicht.