Unseriöse Rohrsanierer unterwegs: Tiefbauamt Münster warnt vor „Kanalhaien“

Münster (SMS) Hauseigentümer, deren vier Wände vor 1965 in einem Wasserschutzgebiet gebaut worden sind, müssen bis zum Jahresende die Zustands- und Funktionsprüfung ihrer Abwasserleitungen durchführen lassen. Der sachkundige Prüfer stellt fest, ob das Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zugeleitet wird und ob die Leitungen dicht sind. So sieht es das Landeswassergesetz vor. Und weil der 31. Dezember näher rückt, sind zurzeit auch unseriöse Rohrsanierer unterwegs um an Haustüren ihre Geschäfte zu machen. Das Tiefbaumt der Stadt Münster warnt vor diesen „Kanalhaien“.

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen bis Jahresende nur in Wasserschutzgebieten

Diese „Kanalhaie“ kümmert es wenig, wo die jeweilige Immobilie steht. Deshalb weist das Tiefbauamt ausdrücklich darauf hin, dass die Frist zum Jahresende lediglich für Häuser in Wasserschutzgebieten abläuft, wenn auf dem Grundstück nur häusliches Abwasser anfällt und die Entwässerungsleitungen erstmals vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden. Außerdem gilt die Frist für Grundstücke im Wasserschutzgebiet, wenn dort gewerbliches oder industrielles Abwasser anfällt und die Entwässerungsleitungen erstmals vor dem 1. Januar 1990 gebaut wurden. Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, muss die Zustands-und Funktionsprüfung in den Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.

Fachleute der Haus- und Grundstücksentwässerung beraten zur Rohrsanierung

Der Tipp des Tiefbauamtes: Bevor eine Prüfung vorschnell in Auftrag gegeben wird, beraten die Fachleute der Fachstelle Haus- und Grundstücksentwässerung im Tiefbauamt gern kostenfrei zur Zustands- und Funktionsprüfung (02 51 / 4 92-66 41, grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de).

Prüfung der Entwässerungsleitungen – nur durch anerkannte Experten

Die Prüfung der Entwässerungsleitungen darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine entsprechende Liste gibt es beim Tiefbauamt oder im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm. Eine kurze Darstellung aller wesentlichen Regelungen finden sich auf der Homepage des Tiefbauamtes www.muenster.de/stadt/tiefbauamt unter der Rubrik „Zustands- und Funktionsprüfung“.

Wer schon einen Auftrag erteilt haben sollte und ihn wieder rückgängig machen möchte, erhält bei der Verbraucherberatung NRW sowohl Informationen über die Zustands-und Funktionsprüfung wie auch Tipps zur Auflösung des Vertrages (Verbrauchertelefon „Kanaldichtheit“ 02 51/3 80 93 00, E-Mail: kanaldichtheit@vz-nrw.de, Internet unter www.vz-nrw.de/kanal).

„Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

Die Anforderungen an Zustand und Funktion privater Abwasseranlagen sind gesetzlich festgelegt in der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“. Der Schwerpunkt liegt auf der Überprüfung der Schmutzwasserleitungen in den Wasserschutzgebieten. In Münster gibt es die Wasserschutzgebiete Hornheide / Haskenau, Gittrup, Kinderhaus, Geist und Hohe Ward.