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Tiefbauamt erschließt Baugebiet Wolbeck-Nord

Münster-Wolbeck.- Die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes Wolbeck-Nord laufen auf vollen Touren.  Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster mit. Nachdem die Stadtwerke die Vorarbeiten an der Straße Am Borggarten abgeschlossen haben, hat inzwischen das Tiefbauamt mit dem Bau der Regen- und Schmutzwasserkanäle begonnen.

Voraussichtlich bis April 2007 werden die Arbeiten auf dem 20 Hektar großen Gelände zwischen Holtrode und Am Borggarten andauern.

Bis dahin werden für die rund 200 Bauplätze vier Kilometer Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle verlegt sein. Hinzu kommen noch sieben Kilometer Versorgungsleitungen für Strom, Telefon und Kabelfernsehen sowie vier Kilometer Gas- und Wasserleitungen. „Wenn die Kanäle und Leitungen in der Erde liegen, werden wir die im Bebauungsplan ausgewiesenen Straßen als Baustraßen erstellen“, erläutert Projektkoordinator Ulrich Marx vom Tiefbauamt den Bauplan. „Anschließend kann das Baugebiet dann für die Häuslebauer freigegeben werden.“

Zu erreichen sein wird das Baugebiet über zwei neue Zufahrten von der Straße Am Borggarten und eine neue Zufahrt von der Telgter Straße aus. Außerdem legt das Tiefbauamt in der Mitte des Baugebietes ein Regenrückhaltebecken mit einem Durchmesser von 70 Metern an. Rund 10 000 Kubikmeter Boden müssen ausgehoben werden, damit das Regenwasser langsam aber sicher in den Piepenbach abgeleitet werden kann.

Bei der Erschließung von Wolbeck-Nord arbeitet das Tiefbauamt nach inzwischen bewährter Manier mit den Stadtwerken Hand in Hand. „Die gemeinsame Ausschreibung der Tiefbauarbeiten beschleunigt die Erschließung und ist sowohl für die Bauherren als auch für die Stadt günstiger“, fasst Ulrich Marx zusammen. „Mit diesem Verfahren haben wir schon in verschiedenen Baugebieten, zum Beispiel auch in Amelsbüren-Süd, beste Erfolge erzielt.“

Fragen zu den Erschließungsarbeiten in Wolbeck-Nord beantworten Ulrich Marx vom Tiefbauamt, Tel. 4 92-69 55 und Gerd Bormann von den Stadtwerken, Tel. 6 94 -37 10.

 

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