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Steuern: Gemeinsam durch die Steuererklärung

Bald ist es wieder soweit: Spätestens bis zum 31. Mai 2006 sollten all diejenigen, die dem Finanzamt eine Steuerklärung schulden, ihre Unterlagen beisammen haben.

Für die einen ist das vielleicht nur ungeliebter Papierkram, für andere wiederum ist die Einkommensbesteuerung ein Buch mit sieben Siegeln. Dennoch lohnt es, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, schließlich gibt es viele Möglichkeiten, Steuervorteile optimal auszuschöpfen, weiß die Verbraucherzentrale NRW und gibt in einem neuen Ratgeber Hilfestellung, um besser durch die Steuererklung 2005 zu kommen.

Fristverlängerung: Wer merkt, dass er seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, sollte noch vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Andernfalls ist zu befürchten, dass das Finanzamt Nebenleistungen fordert, also zum Beispiel Zwangsgeld androht oder einen Verspätungszuschlag fordert. Das Finanzamt kann aber auch die Besteuerungsgrundlage schätzen.

Vom Amt geschätzt, was nun? Insbesondere Steuerbescheide, bei denen die Besteuerungsgrundlage vom Finanzamt geschätzt wurde, sollten Betroffene niemals ungeprüft lassen, sonst droht irreparabler Schaden. Denn: Auch ein fehlerhafter Bescheid bleibt grundsätzlich so lange wirksam, bis er aufgehoben oder geändert ist. Hier hilft nur der rechtzeitige Einspruch gegen den Bescheid.

Steuerberatungs- und Werbungskosten: Übersteigen die Werbungskosten nicht den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro, sollten Steuerberatungskosten den Sonderausgaben zugerechnet werden. Übersteigen die Werbungskosten aber den Pauschbetrag, ist es sinnvoll, die Steuerberatungskosten als Werbungskosten zuzuordnen, da dann gegebenenfalls noch ein Sonderausgabenpauschbetrag gewährt wird.

Alleinerziehende: „Echte“ Alleinerziehende können seit 2004 einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Jahr erhalten. Dies gilt übrigens auch für erwachsene Kinder, die mit im Haushalt leben und für die es noch Kindergeld oder den Kinderfreibetrag gibt.

Den Ratgeber „Steuern sparen“ gibt’s zum Abholpreis von 12,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen.

Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestelladresse:

Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, Fax: 0211/3809-235.
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: www.vz-nrw.de

 

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