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Staat fördert (Wieder-)Eingliederung Älterer in die Berufswelt

Sowohl für ältere Arbeitslose als auch für einstellungswillige Betriebe bestehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die (Wieder)-Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt. Das Problem: Die meisten Unternehmer wissen nichts von diesen Instrumenten.

Arbeitgeber können ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sparen, wenn sie einen Arbeitslosen einstellen, der mindestens 55 Jahre alt ist. Die Beitragsbefreiung gilt vom Zeitpunkt der Einstellung bis zum Eintritt in die Rente. Der Arbeitgeber kann also bis zu zehn Jahre lang seine Anteile von derzeit 3,25 Prozent des Bruttolohns sparen. Diese Förderung sollte eigentlich zum 31. Dezember 2005 auslaufen, wird von der großen Koalition nun aber um zwei Jahre verlängert. Zudem können Arbeitgeber ältere Mitarbeiter auf Kosten des Staats weiterbilden lassen. Für über 50-Jährige übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für eine Maßnahme. Dieses Instrument sollte am 31. Dezember 2005 auslaufen, weil es kaum genutzt wurde. Die große Koalition will die Regelung dennoch um ein Jahr verlängern. Bei Einstellung über 50-Jähriger kann darüber hinaus für maximal 36 Monate ein Eingliederungszuschuss von bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts gezahlt werden. Nach je einem Jahr sinkt der Zuschuss um zehn Prozentpunkte.
Informationen: Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, mailto:klemm@wfm-muenster.de

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