SPD: Keine weitere Trickserei beim Wahltermin

Die SPD Münster hat die heutige Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster begrüßt, die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni zu stoppen. SPD und Grüne hatten gegen die von CDU und FDP beschlossene Vorverlegung der Kommunalwahl 2009 geklagt, weil nach der Wahl des neuen Stadtrates und des neuen Oberbürgermeisters die Amtszeit der alten noch über vier Monate weitergelaufen wäre, heißt es in einer Presseerklärung der Partei.  Die SPD-Abgeordneten Dr. Anna Boos und Svenja Schulze dazu wörtlich: „Diese demokratiefeindliche Wahltrickserei hat das oberste Gericht unseres Landes gestoppt. Es darf jetzt aber keine neue Wahlmanipulation von CDU und FDP geben. Die Kommunalwahl muss mit der Bundestagswahl am 27. September zusammengelegt werden. Ein zusätzlicher Wahltermin ist den Menschen im Super-Wahljahr 2009 nicht zuzumuten."
Auch Oberbürgermeisterkandidat Wolfgang Heuer ist sehr zufrieden mit der Entscheidung. Das Landesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass Wahltermine keine Manövriermasse sind, die man beliebig nach parteitaktischem Gusto hin- und herschieben kann, lobt Heuer „den Mut der Richter, CDU und FDP die Stirn zu bieten“.

Die SPD-Vorsitzende Schulze machte deutlich, dass dies in Münster auf erhebliche organisatorische und finanzielle Zusatzbelastungen hinausliefe.
"Jeder Wahltermin bedeutet sehr viel Vorbereitung für die Verwaltung und zusätzliche Kosten in Höhe von mindesten 100.000 Euro", gab sie zu bedenken. Berechnungen des Steuerzahlerbundes gingen noch weiter: Demnach müsste man mit 3 Euro pro Wahlberechtigtem rechnen. Das bedeute für Münster rund 600.000 Euro. "Diese Verschwendung von Steuergeld muss vermieden werden", verlangte Schulze. Münster können das Geld sinnvoller einsetzen, etwa zur Schulsanierung.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer machte deutlich, dass die Geldverschwendung nur durch die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl vermieden werden könne. "Alles andere ist unsinnig, teuer, führt zu unnötigen Mehrbelastungen der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, befördert Wahlverdrossenheit und schadet damit der Demokratie", betonte Strässer.