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Sparzinsen rechtzeitig abheben: Stichtag 28. Februar 2009

Zu Jahresbeginn lässt sich mancher Sparer seine Zinsen aus dem letzten Jahr gutschreiben. Doch obacht: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis  Ende Februar abgehoben werden.
Sonst werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann genau so lange fest wie das eigentliche Guthaben.

Sparzinsen rechtzeitig abheben: Stichtag 28. Februar 2009: 

Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Sparguthaben zugeschlagen.

Sparbuchbesitzer können also bis Ende Februar zusätzlich zu den monatlichen 2.000 Euro die für das Jahr 2008 gutgeschriebenen Zinsen abheben. Anfang März werden auch diese Zinsen dem Kapital zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.

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