Sozialer Wohnungsbau: Fehlbelegerabgabe wird bis 2010 beseitigt

Die CDU-Landtagsfraktion verteidigt die schrittweise Abschaffung der Ausgleichszahlung im sozialen Wohnungsbau bis 2010. "Wir haben die Notwendigkeit erkannt, im Wohnungsbau und in der Stadtentwicklung neue Akzente zu setzen, um sozialen und städtebaulichen Fehlentwicklungen in den Quartieren entgegenzuwirken und die Stabilität in Wohngebieten zu gewährleisten. Wenn die Gefahr besteht, dass sich sozial benachteiligte Haushalte in bestimmten Wohnvierteln bis hin zur Gettobildung konzentrieren, muss das Viertel durch eine gemischte Mieterstruktur sozial stabilisiert werden", erklärte Heinz Sahnen, baupolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Fehlbelegungsabgabe verdrängte Normalverdiener aus Sozialwohnungen verdrängt

Sozial stabilisierende Haushalte, so genannte Normalverdiener, wurden bisher durch die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe aus den Sozialwohnungen verdrängt. Gerade in Gebieten mit sozialen Missständen führe dies zu Fehlentwicklungen. Heinz Sahnen: "Durch den schrittweisen Ausstieg erhalten nun die Bewohnerinnen und Bewohner von Sozialwohnungen eine klare Planungssicherheit. Angesichts der transparenten Regelung bis 2010 kann jeder schon jetzt einschätzen, wann für ihn die Zahlung der Ausgleichsabgabe entfällt. Zudem ist diese Regelung ein weiterer Schritt zur Verringerung der Bürokratie in NRW."

Gesetz tritt rückwirkend in Kraft

Das neue Gesetz, das den Personenkreis der Zahlungspflichtigen von Jahr zu Jahr reduziert, soll rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft treten. Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat deshalb die Kommunen gebeten, vorerst keine neuen Leistungsbescheide zu versenden.

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