Website-Icon Wolbeck & Münster

Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren: 25 Kommunen erhalten Fördermittel

Münster/Münsterland/Emscher-Lippe. Regierungspräsidentin Dorothee Feller hat gestern Nachmittag (8. September) 25 Förderbescheide aus dem Sofortprogramm zur Stärkung von Innenstädten und Zentren des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 4.888.107 Euro an die Städte Ahaus, Bocholt, Borken, Bottrop, Castrop-Rauxel, Coesfeld, Datteln, Dülmen, Gescher, Gladbeck, Greven, Gronau, Ibbenbüren, Laer, Legden, Münster, Neuenkirchen, Ochtrup, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Stadtlohn, Südlohn, Vreden, Waltrop und Wettringen überreicht.
Die Städte Borken und Waltrop erhalten außerdem jeweils einen Bescheid aus dem DigitalPakt Schule.

„Unsere Innenstädte sind das Herz und das Gesicht einer jeden Stadt. Diesen wieder Leben einzuhauchen und sie lebendig und attraktiv zu gestalten und auch zu erhalten, ist eine große Herausforderung. Mit den jetzt ausgehändigten Förderbescheiden können 25 Städte im Regierungsbezirk Münster ihre individuellen Projekte umsetzen und die Entwicklung in ihren Innenstädten weiter vorantreiben. Bei meinen regelmäßigen Stadtbesuchen im Bezirk sehe ich, was sich in den Innenstädten tut und freue mich darüber, dass in den Kommunen mit so viel Herzblut und Engagement an der Zukunft ihrer Innenstädte gearbeitet wird“, sagte Feller bei der Übergabe der Bescheide.

Durchgreifende Veränderungen im Handel hinterlassen seit längerem auch räumlich Spuren. Angebot und Nachfrage haben sich in den Städten und Gemeinden enorm verändert. Innenstädte werden in Zukunft anders aussehen. Für die künftige räumliche und nutzungsseitige Entwicklung der Kommunen sind deren zentralen Bereiche enorm wichtig. Von ihrer Qualität, Vielfalt und baulichen Attraktivität hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen ab.
Aus den veränderten Rahmenbedingen müssen auch räumliche Konsequenzen gezogen werden. Was kann gegen massiven Leerstands getan werden? Wie können Immobilieneigentümer gestärkt werden, um bei veränderten Mieten neue oder verloren gegangene Nutzungsmöglichkeiten zu etablieren? Verfügungsfonds zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche werden in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen. Um zu guten Lösungen zu kommen, müssen die vorhandenen Interessen geklärt werden. Dabei kann eine moderierte Kommunikation hilfreich sein.
Das Sofortprogramm setzt dabei auf kurzfristige Interventionen, mit denen die Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und Zeit gewonnen werden soll, um neue Lösungen zu entwickeln. Kernstück ist dabei ein An- und Weitervermietungsmodell (Verfügungsfonds Anmietung), mit dem die Städte und Gemeinden in von ihnen ausgewählten Konzentrationsbereichen in die Lage versetzt werden, leerstehende Ladenlokale zu vergünstigten Mieten für neue Geschäftsmodelle zur Verfügung zu stellen. Dies kann durch die Einrichtung eines professionellen Zentrenmanagements flankiert werden. Zusätzlich werden auch Gutachten, Machbarkeitsstudien und Zwischenfinanzierungskosten durch das Programm möglich gemacht.

Die jetzt erteilten Bewilligungen kommen aus der zweiten Förderphase des Sofortprogramms. Schon Ende 2020 wurden zahlreiche Kommunen im Regierungsbezirk zur Entwicklung ihrer Innenstädte unterstützt. Einige erhalten aufgrund der positiven Effekte bereits einen zweiten Förderbescheid. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat für Herbst 2021 eine dritte Förderphase für Innenstadtprojekte angekündigt, für die sich die Städte und Gemeinden mit neuen Projekten anmelden können.

Kreis Borken

Ahaus – 90.000 Euro

Die Stadt Ahaus erhält aus dem Förderprogramm 90.000 Euro und wird mit diesem Geld die Moderation mit den Immobilieneigentümern durch eine externe Beratung finanzieren. Außerdem soll die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich und das bürgerschaftliche Engagement unterstützt werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 100.000 Euro veranschlagt und mit 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bocholt – 228.638 Euro

Der Stadt Bocholt werden für den Verfügungsfonds Anmietung 228.638 Euro zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Ladenlokale sollen mit Hilfe der Förderung neu belebt werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 254.042 Euro und werden mit 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Borken – 199.684 Euro und 166.881 Euro aus dem DigitalPakt Schule
Für den Verfügungsfonds Anmietung werden der Stadt Borken 199.684 Euro bewilligt. Nach der guten Resonanz in der ersten Förderphase können im Konzentrationsbereich weitere Projekte angegangen werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 221.871 Euro veranschlagt und mit 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die Stadt Borken erhält außerdem einen Förderbescheid nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule in Höhe von 166.881 Euro aus dem Programm IT-Administration für die Übernahme von Personalkosten. Die Stadt Borken will zum 1. November 2021 eine Vollzeitstelle für die Administration der Schul-IT besetzen.

Gescher – 334.224 Euro

Auch in der Stadt Gescher stehen viele Ladenlokale leer. Darunter befindet sich auch ein großes denkmalgeschütztes Gebäude. Um neue Fachgeschäfte anzusiedeln und ein Zentrenmanagement einzurichten, bewilligt die Bezirksregierung Münster 334.224 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 371.360 Euro veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Projekt mit 90 Prozent.

Gronau – 425.106 Euro
Für die Gronauer Innenstadt und den Verfügungsfonds Anmietungen hat die Bezirksregierung Münster nach der ersten Förderphase weitere 288.684 Euro bewilligt. Nach der guten Resonanz vor Ort können zusätzliche Projekte angegangen werden.
Auch für den Gronauer Stadtteil Epe können weitere Projekt umgesetzt und ein Zentrenmanagement eingesetzt werden. Dafür stehen 136.422 Euro zur Verfügung.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 472.340 Euro veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Projekte mit 90 Prozent.

Legden – 222.941 Euro
Für Legden und den Legdener Ortsteil Asbeck hat die Bezirksregierung Münster 222.941 Euro bewilligt. Dieses Geld dient der Anmietung von Ladenlokalen, damit dort neue Nutzungskonzepte ausprobiert werden können. Außerdem soll mit Hilfe eines Zentrenmanagements unter Beteiligung der Bürger*innen der Gesamtprozess koordiniert werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 247.712 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Stadtlohn – 122.513 Euro
Um einem weiteren Leerstand in der Innenstadt von Stadtlohn entgegenzuwirken, bewilligt die Bezirksregierung Münster 122.513 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 136.125 Euro veranschlagt, wovon das Land Nordrhein-Westfalen 90 Prozent übernimmt.

Südlohn – 49.896 Euro
Um in Südlohn und im Stadtteil Oeding den Einzelhandel qualitativ und quantitativ zu stärken und dem derzeitigen Leerstand entgegenzuwirken, hat die Bezirksregierung Münster 49.896 Euro bewilligt. Beispielsweise sollen Start-Ups im Bereich Medien oder Unterhaltungselektronik dort neue Impulse setzen. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind mit 55.440 Euro veranschlagt, von denen 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

Vreden – 87.692 Euro
Für die Stadt Vreden werden von der Bezirksregierung Münster 87.692 Euro bewilligt. Der Verfügungsfonds Anmietungen wird damit für weitere Projekte im Konzentrationsbereich der Stadt unterstützt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 97.436 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Kreis Coesfeld

Coesfeld – 140.038 Euro
Um ein Nutzungskonzept für leerstehende Ladenlokale in der Coesfelder Innenstadt und die Anmietung dieser Lokale mit anschließender mietreduzierter Weitervermietung zu realisieren, bewilligt die Bezirksregierung Münster 140.038 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 155.598 Euro und werden vom Land mit 90 Prozent gefördert.

Dülmen – 179.548 Euro
In Dülmen ist die Neuvermietung von Ladenlokalen oder Teilflächen dieser Lokale geplant. Dort könnten innovative Nutzungen beispielsweise durch eine Pop-up-lounge, ähnlich einem Shop-in-shop-System, neue Kunden anziehen. Für den Verfügungsfonds Anmietung bewilligt die Bezirksregierung Münster daher der Stadt Dülmen 179.548 Euro. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 199.498 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Stadt Bottrop – 392.875 Euro
Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Bottrop aus dem Sofortprogramm 392.875 Euro. In Bottrop ist die Vermietung leerstehender Lokale und Flächen über den Verfügungsfonds Anmietungen geplant. Es sollen Bottroper Künstler*innen mit Gastronomieangeboten verknüpft werden. Dadurch soll das Rathausviertel rund um das August-Everding-Kulturzentrum aufgewertet werden.
Ein Zentrenmanagement wird sich auf die Beratung, Vernetzung und Beteiligung der ansässigen Innenstadtakteure sowie potentieller Investoren und Sponsoren fokussieren.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 436.528 Euro veranschlagt. 90 Prozent werden vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Stadt Münster – 318.400 Euro

Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt Münster 318.400 Euro bewilligt. Diese Fördermittel werden zur Erweiterung des Zentren-Managements und für den Verfügungsfonds Anmietung eingesetzt.
Um einen nach heutigem Stand größtmöglichen Vorteil für die Weiterentwicklung von Münsters Innenstadt zu erreichen, sind Anpassungen des bereits festgelegten Konzentrationsbereiches notwendig. Die hierzu bereits eingeleiteten Untersuchungen werden ergänzt und ausgeweitet.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 353.778 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Kreis Recklinghausen

Castrop-Rauxel – 153.000 Euro
Für die städtebauliche Entwicklung und Neuordnung im nordwestlichen Bereich der Innenstadt bewilligt die Bezirksregierung Münster der Stadt Castrop-Rauxel 153.000 Euro. Hierbei sollen die Großimmobilien Deutsche Post und der Hochbunker in die umliegenden Strukturen eingebunden werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 170.000 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Datteln – 438.143 Euro
Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Datteln für den Verfügungsfonds Anmietungen und das Zentrenmanagement der Stadt 438.143 Euro. Mit dem Geld sollen Leerstände beseitigt und der Einkaufsstandort „Innenstadt Datteln“ durch Weitervermietung der Ladenlokale an Gewerbetreibende, die den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Regionalität legen, attraktiver werden. Das Zentrenmanagement wird ein Konzept für den Wochenmarkt erstellen, um mehr Menschen auch für die Fußgängerzone zu begeistern. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 486.826 Euro veranschlagt. Davon werden 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Gladbeck – 121.247 Euro
Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Gladbeck 121.247 Euro für den Verfügungsfonds Anmietung. Dieser ist bislang gut angenommen worden und soll daher weitergeführt und aufgestockt werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 134.719 Euro veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 90 Prozent der Kosten.

Oer-Erkenschwick – 64.152 Euro
Der Stadt Oer-Erkenschwick werden von der Bezirksregierung Münster 64.152 Euro für den Verfügungsfonds Anmietung bewilligt. Damit sollen zwei Ladenlokale in der Innenstadt an- und weitervermietet werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 71.820 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Recklinghausen – 395.166 Euro
Für die Stadt Recklinghausen bewilligt die Bezirksregierung Münster 395.166 Euro. Hiervon werden in Recklinghausen-Süd der Verfügungsfonds Anmietung und das Zentrenmanagement unterstützt. Zusätzlich soll mit den Fördermitteln ein Gebäude an der Theodor-Körner-Straße vorübergehend erworben werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 439.073 Euro veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 90 Prozent.

Waltrop – 124.740 Euro und 149.884 Euro aus dem DigitalPakt Schule
Für den Verfügungsfonds Anmietung bewilligt die Bezirksregierung Münster der Stadt Waltrop 124.740 Euro. Die Stadt will mit dieser Förderung die Leerstände in der Fußgängerzone durch kommunale Anmietung und mietreduzierte Weitervermietung an Start-Ups beseitigen. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 138.600 Euro veranschlagt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 90 Prozent der Kosten.
Aus der Vereinbarung zum DigitalPakt Schule – IT-Administration erhält die Stadt Waltrop einen weiteren Zuwendungsbescheid über 149.884 Euro. Hiermit wird die IT-Administration durch neu eingestelltes Personal gefördert. Die Stelle für den IT-Administrierenden ist seit dem 1. August 2021 besetzt. Damit ist das Schulträgerbudget für die Stadt Waltrop ausgeschöpft.

Kreis Steinfurt

Greven – 205.920 Euro
Der Grevener Einzelhandel soll durch die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale, beispielsweise für Fabrikverkauf, Pop-Up-Stores oder To-Go-Angebote, gestärkt werden. In diesem Rahmen soll die Moderation mit den Immobilieneigentümern durch eine externe Beratung erfolgen und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement aktiviert werden. Dazu soll es eine flankierende Öffentlichkeitsarbeit geben. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 228.800 Euro veranschlagt und mit 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Ibbenbüren – 177.137 Euro
Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Ibbenbüren aus dem Sofortprogramm Innenstadt 177.137 Euro. Hiermit soll eine vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen für neue Nutzungen, wie beispielsweise Einzelhandels- und Digitalprobierstube, Stadtmarketing, Familienbüro, Kulturcafé, Bildungsangebote und Kinderbetreuung, umgesetzt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur nachfolgenden Nutzung des Textil- und Modehauses C&A mit einer flankierenden Öffentlichkeitsarbeit wird in Auftrag gegeben. Das Zentrenmanagement mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit durch Workshops, Informationsveranstaltungen und Beratung wird neu aufgestellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden liegen bei 196.819 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Laer – 69.498 Euro
Die Bezirksregierung Münster hat der Gemeinde Laer 69.498 Euro aus dem Sofortprogramm Innenstadt bewilligt. Das Geld wird für die Anmietung leerstehender Ladenlokale verwandt, um neue Nutzungsmöglichkeiten zu etablieren. Angedacht sind beispielsweise Pop-Up-Stores, gastronomische Start-Ups, Dienstleistungsgewerbe mit Begegnungsmöglichkeiten, Eltern- oder Generationen-Cafés, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, Unverpackt-Läden, Verteilstation von Obst- und Gemüsekisten aus der Umgebung, Kinderkino, Repair-Cafés, Räume für bürgerschaftliches Engagement wie offene Kunstkurse, Lesungen oder spezielle Bildungsangebote. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 77.220 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Neuenkirchen – 160.380 Euro
Für die Stadt Neuenkirchen bewilligt die Bezirksregierung Münster aus dem Sofortprogramm Innenstadt 160.380 Euro. Leerstehende Ladenlokale in der Fußgängerzone sollen durch vorübergehende Anmietung durch die Kommune und einer neuen Nutzung für beispielsweise Physiotherapie, Gastronomie oder Regionalläden mit kleiner Außengastronomie aktiviert werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten werden mit 178.200 Euro veranschlagt, die vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert werden.

Ochtrup – 98.069 Euro
Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Ochtrup aus dem Sofortprogramm Innenstadt 98.069 Euro. Mit dieser Förderung soll eine Analyse zu den Chancen einer Umwandlung von Immobilien in eine andere Nutzung, Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen ermöglicht und moderierte Gespräche zwischen Immobilieneigentümern und Kommune angestoßen werden. Auch das Innenstadtmarketing und die Öffentlichkeitsarbeit werden profitieren. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 108.966 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Wettringen – 89.100 Euro
Aus dem Sofortprogramm Innenstadt bewilligt die Bezirksregierung der Gemeinde Wettringen 89.100 Euro. Die Gemeinde will ein strategisches Leerstandsmanangement-Konzept mit externer Unterstützung erstellen. Inhaltlich sollen dabei verkaufsfördernde Veranstaltungen geplant, organisiert und umgesetzt werden. Beratungsmöglichkeiten für Ladenbesitzer sollen angeboten werden. Austauschveranstaltungen und Netzwerktreffen zum „Restart“ nach den Corona-Lockdowns sollen stattfinden. Digitalisierung im Online-Handel und die digitale Präsentation von Handel und Gastronomie sollen ein weiterer Baustein des Konzeptes werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegen bei 99.000 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 90 Prozent gefördert.

Die mobile Version verlassen