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Mietspiegel: Seit 1. April 2015 gilt in Münster ein neuer Mietspiegel

Münster (SMS) Am Mittwoch, 1. April 2015, ist in Münster ein neuer Mietspiegel in Kraft getreten. Er löst den Mietspiegel 2013 ab. Der Mietspiegel 2015 geht davon aus, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum in den zurückliegenden zwei Jahren um durchschnittlich 2,98 Prozent gestiegen ist.

„Qualifizierter“ Mietspiegel in Münster?

Auch der neue Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines „qualifizierten“ Mietspiegels. Bei diesem wird im gerichtlichen Verfahren unterstellt, dass die darin enthaltenen Werte tatsächlich die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Um das besondere Merkmal der „Qualifizierung“ zu behalten, musste der Mietspiegel 2013 nach spätestens zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden. Das geschah im Arbeitskreis Mietspiegel unter Beteiligung der Interessenvertretungen von Mieter- und Vermieterseite.

Arbeitskreis Mietspiegel

Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, die vom Gesetzgeber vorgesehene Fortschreibung auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland anzuwenden. Daraus ergibt sich eine Anhebung der Werte in der Basismieten-Tabelle um 2,98 Prozent.

Bei dieser Fortschreibung des Mietspiegels 2013 wurden also keine neuen Daten erhoben und ausgewertet. Deshalb gilt der neue Mietspiegel 2015 nicht für Wohnungen, die seit Mai 2012 bezugsfertig geworden sind, da diese bereits beim Mietspiegel 2013 nicht zur Datengrundlage zählten.

Basismiete führt zum Mietspiegel

Die Struktur des Mietspiegels ist unverändert: Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus einer Basismiete, die durch Zu- und Abschläge präzisiert wird. Die Basismiete ist abhängig vom Alter und der Größe der Wohnung. Zu- und Abschläge gibt es je nach Art und Ausstattung der Wohnung, Modernisierungen, Verbesserungen bei der Energieeffizienz und für die Lage.

Mietspiegel verrät: Ist die Miete ortsüblich?

Mieter und Mieterinnen können mit einem Blick in den Mietspiegel überprüfen, ob für ihre Wohnung eine ortsübliche Miete erhoben wird. Wer eine Wohnung vermietet, kann den Mietspiegel als Grundlage nutzen, um gegebenenfalls eine Mieterhöhung geltend zu machen; außerdem ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe bei der Neuvermietung freiwerdender Wohnungen. Darüber hinaus hat er sich als Instrument bewährt, mit dem gerichtliche Auseinandersetzungen über die angemessene Miethöhe vermieden werden können.

Broschüre mit Tabellen

Die Broschüre mit den Erläuterungen und Tabellen des Mietspiegels 2015 (Gebühr 5 Euro) gibt es an folgenden Stellen: Haus- und Grundeigentümerverein; Mieterverein für Münster und Umgebung; Mieter/innen-Schutzverein; Münster-Information im Stadthaus 1. – www.muenster.de/stadt/wohnungsamt

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