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Schufa- und andere Wirtschaftsselbstauskünfte für Verbraucher kostenfrei

Für die Beantragung aller Arten von Kredit- und Darlehensgeschäften, aber auch beim Abschluß größerer Kaufverträge (auf Ziel) wird vom Vertragspartner bzw. der Bank regelmäßig mindestens die Schufa-Auskunft oder eine Auskunft einer anderen Wirtschaftsauskunftei über den Antragssteller "gezogen".

Häufig kommt es dabei zu Mißverständnissen oder Ablehnungen des Geschäfts durch den Vertragspartner aufgrund unklarer und gar falscher Einträge, so der Existenzgründungsberater Stefan Borchert. Immerhin waren nach einem Bericht des Verbraucherschutzministeriums im vergangenen Jahr fast 45 Prozent der Daten solcher Auskunfteien unvollständig oder falsch!Vor diesem Hintergrund erhalten Verbraucher seit heute das Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Aus­kunft über ihre Kreditwürdigkeitsdaten bei der Schufa oder anderen Auskunftei­en wir Creditreform, Börgel etc. einzufordern. Es muss ihnen dann mitgeteilt werden, welche Daten warum gespei­chert wurden, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Auch ih­ren sogenannten Scorewert erfahren die Verbraucher; er gibt Auskunft darüber, wie ihre Bonität eingeschätzt wird. Der Wert kann sich auf die Höhe der Kredit­zinsen auswirken oder darüber entschei­den, ob jemand überhaupt als kreditwür­dig eingestuft wird. Bislang kosteten beispielsweise die Selbstauskünfte der Schufa 7,80 Euro für Verbraucher, diejenigen Auskünfte anderer Auskunfteien waren mit zweistelligen Preisen versehen oder gar nicht abrufbar.

Mein Tipp: Wenn Sie als Unternehmer/in oder Gründer/in demnächst einen Kreditantrag stellen wollen, fordern Sie zunächst immer auch Ihre Selbstauskunft bei der Auskunftei (v.a. Schufa) an und kontrollieren diese auf eventuelle Falsch- oder Alteinträge und veranlassen unter Vorlage entsprechender Belege die Löschung oder Sperre dieser unrichtigen Einträge durch die Auskunftei, bevor die Bank wegen solcher "Mißverständnisse" den Kreidtantrag gar ablehnt.

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