Website-Icon Wolbeck & Münster

Schornsteinfeger: Kehrmonopol fällt, Bürger in der Pflicht

Bisher kam der Schornsteinfeger automatisch in jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk. Das ändert sich nun. Dabei bleiben Sicherheitsüberprüfungen durch einen Schornsteinfeger Pflicht. Aber das Kehrmonopol aus dem Jahre 1935 fällt, sie bekommen Konkurrenz. Auch ausländische Kaminkehrer und Sanitärbetriebe dürfen künftig beauftragt werden. Das entscheidet der Kunde.

Kehrmonopol gelockert: Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz

Bisher konnte ein Schornsteinfeger in seinem Kehrbezirk uneingeschränkt arbeiten. Das Kehrmonopol – gültig seit 1935 – machte es möglich. Nun könnten bald Kaminkehrer aus Frankreich, Österreich oder Polen deutsche Schornsteine reinigen und bei der Heizungsanlage nach dem Rechten sehen.

In Deutschland soll nach mehr als 70 Jahren das Kehrmonopol für Schornsteinfeger teilweise gelockert werden. Nach Jahren der Diskussion brachte das Bundeskabinett Anfang 2008 in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg, mit dem die bundesweit rund 20.000 Schornsteinfeger Konkurrenz bekommen. Künftig wird jeder Bezirk alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. Auch wird der abgeschottete Markt auf Druck der EU erstmals für Ausländer geöffnet.

Die EU-Kommission hatte 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das alte Schornsteinfegergesetz verstoße gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, weil ausländische Schornsteinfeger auf deutschen Dächern nicht kehren dürften, kritisierte Brüssel. Nun können auch Schornsteinfeger aus Polen, Österreich oder Frankreich in Deutschland arbeiten.

Einen Teil des Monopols will Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) aber erhalten. "Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland", sagte Glos.

Neu ist, dass jeder Haus- und Wohnungseigentümer freie Hand hat, welchen Kehrer er mit der Wartung von Ofen oder Kamin beauftragt. Anschließend muss aber der Bezirksschornsteinfeger, der künftig Bezirksbevollmächtigter heißt, überprüfen, ob der Kollege oder ein Installateur sauber gearbeitet hat.

Zusätzlich darf der Bezirksschornsteinfeger als einziger im Kehrbezirk zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" machen. Dabei prüft er Änderungen an der Anlage oder ob zum Beispiel eine neue Therme notwendig ist. Der Bundesverband des Schornsteinfeger-Handwerks geht nach früheren Angaben davon aus, dass 70 Prozent der Einnahmen den etablierten Schornsteinfegern erhalten bleiben. Bei den restlichen 30 Prozent gebe es freien Wettbewerb.

Die in der Interessengemeinschaft "Schornsteinfeger-ade" versammelten Kritiker attackieren das Privileg der Branche seit langem als "Lizenz zum Gelddrucken". Zwar musste ein Meister rund zwölf Jahre warten, bis ihm ein Kehrbezirk zugeteilt wurde. Danach bewegte er sich dank eines festen Kundenstamms und garantierter Gebühren im konkurrenzlosen Raum. Nur die Pflicht, im Kehrbezirk zu wohnen, deutscher Staatsangehöriger und Mitglied der Feuerwehr zu sein, sorgten für Einschränkungen. Die Sonderstellung der Schornsteinfeger stammt aus dem Jahr 1935.

Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Schornsteinfeger

Die mobile Version verlassen