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Schon Fristverlängerung für Steuererklärung 2010 beantragt?

Wer im Jahre 2010 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von mehr als 410 Euro (nach Abzug der Betriebsausgaben) hatte und Gesamteinkünfte von mehr als 8.004 Euro (Ehepaare 16.008), muss bis zum 31.5.2011 eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Schon Fristverlängerung für Steuererklärung beantragt?

Wer das nicht schafft, sollte das Finanzamt noch vor diesem Termin um eine Fristverlängerung bitten. Die wird üblicherweise bis zum 30.9.2011 gewährt.

Viele Selbstständige haben gerade im Mai so viel zu tun, dass sie kaum ihre Steuererklärung fertigstellen können.

Obwohl der Abgabetermin für die Steuererklärung des Vorjahres für Selbstständige immer der 31. Mai ist, ist das auch nicht schlimm – vorausgesetzt, sie lassen diesen Termin nicht einfach verstreichen, sondern bitten das Finanzamt vorher um eine „stillschweigende Fristverlängerung“ bis zum 30. September.

Eine solche Verlängerung beantragt man mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt , in dem man einen einleuchtenden Grund für die Verlängerung nennt. Einbinden sollte man bei dem Antrag das Wörtchen „stillschweigend“: Das freut den Finanzbeamten nämlich, weil er auf einen solchen Antrag nicht antworten muss: Lehnt er die Fristverlängerung nicht ausdrücklich ab, so gilt die Verlängerung als erteilt – „stillschweigend“. Lässt man das Wort weg, dann reicht Stillschweigen nicht mehr, dann muss sich das Finanzamt dazu extra schriftlich äußern.

So schreibt man dem Finanzamt zum Beispiel: „Leider schaffe ich es nicht, den Termin für die Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, weil … Ich bitte Sie daher, die Abgabefrist stillschweigend bis zum 30.9.2011 zu verlängern. …“

Das genügt. Wer mit der Steuererklärung einen Steuerberater beauftragt hat, braucht sich um die Verlängerung nicht zu kümmern. In diesem Fall muss die Steuererklärung ohnehin erst bis zum 31.12.2011 abgegeben werden. Und wer – etwa als Scheinselbstständige oder Arbeitnehmerin – nur Einkünfte „auf Lohnsteuerkarte“ hatte (also solche, von denen bereits Lohnsteuer einbehalten wurde), muss keine Steuererklärung abzugeben. Man kann es jedoch freiwillig tun (was sich meist lohnt), hat dafür aber bis Zeit zum 31.12.2014.

Verlängerungen bis zum 30. September werden normalerweise ohne Nachfrage gewährt – manchmal auch bis zum 31.12. Diesen Termin sollte man allerdings dann einhalten. Denn wer dann noch mal eine Verlängerung – bis Ende Februar oder Ende Mai – haben möchte, braucht schon eine richtig gute Begründung.

Überzieht man den Termin für die Steuererklärung, ohne eine Verlängerung beantragt zu haben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der zu erwartenden Steuer erheben. Und wenn man dann auch noch die folgenden Mahnungen und die nächsten Fristen ignoriert, kann das Finanzamt die Steuer schätzen. Und solche Schätzungen fallen meist hoch aus.

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