Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet, alle Straßen und Wege in einem völlig gefahrlosen Zustand zu halten, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena. Das kann für Fußgänger bei einem Sturz schwere Folgen haben.
Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet, alle Straßen und Wege in einem völlig gefahrlosen Zustand zu halten, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena. Das kann für Fußgänger bei einem Sturz schwere Folgen haben.