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Schlaglöcher: Stadt haftet nicht für Stürze

Die Stadt ist nicht dazu verpflichtet, alle Straßen und Wege in einem völlig gefahrlosen Zustand zu halten, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena. Das kann für Fußgänger  bei einem Sturz schwere Folgen haben.

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