Rettungsdienst-Kooperation: Telenotarztsystem soll noch 2023 starten

Rettungsdienst-Kooperation: Telenotarztsystem soll noch 2023 starten
Das Telenotarztsystem ermöglicht eine notfallmedizinische Ersteinschätzung auf Distanz. Foto: Stadt Münster / Amt für Kommunikation.

Stadt Münster gründet gemeinsam mit benachbarten Kreisen Trägergemeinschaft

Münster (SMS). Die Weichen für die größte Kooperation der Rettungsdienste in der Region sind gestellt: Die Stadt Münster hat gemeinsam mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Warendorf und Steinfurt eine Trägergemeinschaft für den Betrieb eines Telenotarztsystems gegründet. Damit werden zukünftig mehr als 150 Rettungswagen der benachbarten Kreise und der Stadt telemedizinisch über die Leitstelle am York-Ring in Münster unterstützt.

Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst

Die Einrichtung eines Telenotarztsystems soll der Qualitätsverbesserung im Rettungsdienst dienen. Besatzungen von Rettungswagen aus der gesamten Region können so künftig über die Leitstelle in Münster notärztliche Unterstützung per Bild- und Datenübertragung erhalten. Der Start des neuen Systems ist noch für das Jahr 2023 geplant. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die notwendige technische Umrüstung der Rettungswagen.

Bessere Versorgung von Notfallpatienten

„Bisherige Erfahrungen aus der Region und auch aus Münster zeigen, dass durch die telemedizinische Hilfe in vielen Fällen die Versorgung der Notfallpatienten verbessert wird, ohne dass ein Notarzt an der Einsatzstelle präsent sein muss“, so Prof. Dr. Andreas Bohn, ärztlicher Leiter der Rettungsdienst-Teams in Münster und einer der Wegbereiter des teleärztlichen Notarztsystems. „In vielen Fällen kann das Rettungsdienst-Fachpersonal die Versorgung eigenständig übernehmen und bei Fragen oder Schwierigkeiten Kontakt mit der Telenotarztzentrale aufnehmen.“

Gleichzeitig betont Bohn, dass Telenotärzte nicht den Notarzt ersetzen werden: „Der Notarzt wird selbstverständlich weiterhin bei Lebensgefahr und der Gefahr schweren körperlichen Schadens anrücken.“

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Vorgabe des Landes NRW

Grundlage für die Entscheidung zur gemeinsamen Einrichtung einer Telenotarztzentrale in Münster war die Anfang 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen getroffene Entscheidung, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige, flächendeckende und wirtschaftliche Einrichtung von Telenotarztsystemen im Bundesland umzusetzen. NRW lässt in jedem der Regierungsbezirke mindestens eine Zentrale einrichten, um das Land flächendeckend zu versorgen.

Bild: Das Telenotarztsystem ermöglicht eine notfallmedizinische Ersteinschätzung auf Distanz. Foto: Stadt Münster / Amt für Kommunikation.