Radweg oder Fahrbahn? Rechte und Pflichten von Radfahrern

Zuletzt aktualisiert 4. November 2015 (zuerst 20. März 2015).

Münster (SMS) Wo darf man fahren, wo muss man fahren? Diese Frage bewegt offenbar etliche Radfahrerinnen und Radfahrer, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Verkehrsplanung festgestellt. „Viele Radfahrer, die sich mit ihren Fragen bei uns melden, erkundigen sich nach den unterschiedlichen Radwegeführungen in der Stadt, nach den jeweils geltenden Regeln und nach der Radwegebenutzungspflicht“, berichtet Stephan Böhme von der Verkehrsplanung der Stadt Münster.

Rechte und Pflichten von Radfahrern

Deshalb haben sich die Radverkehrs-Experten entschlossen, eine für den Alltagsgebrauch taugliche Übersicht zur Nutzung von Radwegen zusammenzustellen. Die Übersicht, die anhand lokaler Beispiele Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Regeln und Ausnahmen kurz und knapp erläutert, ist im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung zu finden.

Neue Radwegeführung in Münster: Bremer Straße

Jüngstes Beispiel dafür, dass geänderte Rahmenbedingungen auch eine neue Radwegeführung zur Folge haben können, ist die Bremer Straße: Zwischen Wolbecker Straße und Hansaring dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer inzwischen sowohl auf dem Radweg als auch auf der Fahrbahn fahren, in Teilabschnitten sogar nur auf der Fahrbahn. Mit dieser Änderung trägt die Stadt Münster der Tatsache Rechnung, dass nach der Schließung der Bahnhofshalle mehr Fußgänger und Radfahrer auf der Bremer Straße unterwegs sind und es auf Bürgersteig und Radweg andernfalls sehr eng werden könnte.

Blaues Radweg-Schild bedeutet Nutzungs-Pflicht

Voraussetzung für die Neuregelung war, dass das blaue Radweg-Schild an der Bremer Straße abgebaut wurde. Denn grundsätzlich gilt: Alle Radwege, die mit einem blauen Radweg-Schild ausgewiesen sind, müssen benutzt werden. Das Radeln auf der Fahrbahn ist auf diesen Abschnitten nicht erlaubt.

 

Anders sieht es aus, wenn es zwar einen rot gefärbten oder gepflasterten Bereich gibt, der für Radfahrer vorgesehen ist, der aber nicht mit einem blauen Radweg-Schild bestückt ist. Diese Radwege dürfen benutzt werden, Radfahrer dürfen aber auch auf die Fahrbahn wechseln. Dies ist zum Beispiel an der Himmelreichallee möglich. Im Regelfall sind Radwege nur für eine Fahrtrichtung vorgesehen. Begegnungsverkehr ist gefährlich und wird deshalb mit einem Bußgeld geahndet.

Pflichten für Radfahrer und Autofahrer

Was bedeuten die unterschiedlichen Markierungen für Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) und Schutzstreifen (gestrichelte Linie)? Radfahrer müssen Radfahrstreifen, wie es sie zum Beispiel an der Hafenstraße gibt, durchgängig benutzen. Autofahrer müssen hier Abstand halten. Schutzstreifen – wie an der Münzstraße – dürfen Radfahrer beispielsweise zum Überholen verlassen. Autofahrer dürfen sie ausnahmsweise befahren.

Radwegeführung und Radwegebenutzungspflicht

Bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit Radwegeführung und Radwegebenutzungspflicht hilft ein Blick auf die übersichtlich gestaltete Aufstellung der Verkehrsplaner weiter. Für Fragen steht Phillip Oeinck vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung zur Verfügung (Tel. 02 51/4 92-61 62).