Radfahrer: Falsche Richtung kann teuer werden

Als Fahrradfahrer in falscher Richtung auf dem Radweg zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein riskanter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dennoch hat man dergleichen schon des öfteren in Wolbeck gesehen, besonders in Richtung des Bahnüberganges an der Hiltruper Straße. Und dort ist 2005 bereits ein Mädchen aus eben diesem Grund verletzt worden.

Bußgeld bis Unfall 

Wer Glück hat, bekommt von einem freundlichen Polizeibeamten ein Bußgeld verpasst. Wer Pech hat, zahlt für alle Folgen eines mit dem Falschfahren verschuldeten Unfalls.
Kommt es zum Unfall, kann dem Falschfahrer die Alleinschuld zugewiesen werden. In einem Fall vor den OLG Celle waren einem vorschriftsmäßig fahrenden Radfahrer zwei andere entgegengekommen. Die kümmerten sich nicht um den anderen, so dass der buchstäblich in letzter Sekunde auf den Gehweg auswich. Er kam zu Fall und blieb verletzt und mit stark beschädigtem Fahrrad liegen. Da die beiden anderen sich weigerten, seinen Schaden zu ersetzen, zog er vor Gericht. Das Landgericht hielt ihm entgegen, er hätte früher ausweichen müssen, und wertete sein Mitverschulden mit 30 Prozent.
Anders das Oberlandesgericht (OLG): Der Geschädigte habe alles richtig gemacht, während den beiden anderen in zweifacher Hinsicht der Hauptvorwurf zu machen ist. Zum einen hätten sie den für sie verbotenen Radweg auf der falschen Seite der Straße benutzt. Zum anderen seien sie nebeneinander hergefahren, ohne die geringsten Reaktionen auf den Entgegenkommenden zu zeigen. Deshalb müssen sie ohne Einschränkung für den Schaden des Verletzten aufkommen. (OLG Celle, 14 U 103/04)