Website-Icon Wolbeck & Münster

„Rutschen-Urteil“ Freibad Hiltrup – Stadt erwägt Berufung

Münster/Badeunfall. Die Stadt Münster prüft, ob sie gegen ein Urteil des Landgerichts Münster zum "Rutschen-Unfall" vom Juli 2008 im Freibad Hiltrup in Berufung geht. Wie berichtet, hatte ein Badegast die Wasserrutsche benutzt, obwohl sie nicht in Betrieb war, und sich dabei verletzt.

Urteil des Landgerichts / Trägt Badegast Mitverschulden an Unfall?

Das Gericht ist (am 18.11.2009) zu dem Urteil gekommen, dass die Stadt für den entstandenen Unfallschaden allein verantwortlich sei. Sie habe den Zugang zur Rutsche nicht mit einer Kette oder einer ähnlichen Vorrichtung abgesperrt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Berufung", so Axel Niemeyer, der Leiter des Zentralen Justiziariates. Bei der Stadt ist man überzeugt, dass den Badegast zumindest ein erhebliches Mitverschulden am Unfall trifft: Die Ampel am Zugang zur Rutsche zeigte kein "Grün" (sie war ausgeschaltet); vom Treppenaufgang zum Rutschen-Turm aus war erkennbar, dass im Auffangbecken kein Wasser war; die Spülung der Rutsche war nicht in Betrieb und neben dem Treppenaufgang stand ein Schild mit dem Hinweis "Gesperrt".

Das Sportamt hatte seinerzeit unmittelbar nach dem Unfall die Sicherung der Wasserrutsche nochmals verstärkt. Es brachte am Treppenaufgang zusätzlich noch ein Sicherungstor an. Damit ist gewährleistet, dass die Rutsche nur benutzt werden kann, wenn die volle Betriebsbereitschaft besteht.

Die mobile Version verlassen