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Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 494 Gewerbegebiet Wolbeck „Wolbecker Windmühle“/östl. Hofkamp

Südlich des bestehenden Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“ soll auf der Restfläche einer bereits bestehenden Hofanlage mit Gebäuden eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes in einer Größe von ca. 1,4 ha erfolgen.  Das teilt die Stadt Münster mit. Die bestehende Grünstruktur als auch die Bestandsgebäude bleiben dabei weitgehend erhalten und werden mit weiteren geplanten Dienstleistungsbetrieben in ein städtebauliches Konzept eingebunden. Zu diesem Zweck soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Erschließung des neuen Gewerbegebietes wird ausschließlich nach erforderlichem Ausbau der bereits vorhandenen Anliegerstraße „Wolbecker Windmühle“ erfolgen. Die weitere Erschließung des Gewerbegebietes nach Osten erfolgt über eine private Erschließungsstraße.

Der bereits vorhandene Baum- und Heckenbestand bleibt erhalten, so dass das Gewerbegebiet eine landschaftsgerechte Eingrünung behält.

Bebauungsplan Nr. 494 Gewerbegebiet Wolbeck „Wolbecker Windmühle“/östl. Hofkamp

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die vorhandene Bebauung des Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“
  • Im Osten durch eine vorhandene Baumreihe entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 2839
  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks Nr. 2229, sowie dessen Verlängerung bis zur Straße „Goldbrink“
  • im Westen durch die Straßen „Wolbecker Windmühle“ und „Goldbrink“
Die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung wurden in einer Bürgeranhörung am Montag, den 07.03.2005, durch Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und des vom Vorhabenträger beauftragten Architekturbüros im Einzelnen erläutert.
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