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Prozessbilanz 2008: Ordnungsamt Münster lag fast immer richtig

Münster. Auch im zweiten Jahr seines Bestehens "bescherte" das Bürokratieabbaugesetz II dem städtischen Ordnungsamt steigende Prozesszahlen. Mit 76 Prozessen im Jahr 2008 registrierte das Ordnungsamt doppelt so viele wie im Jahr zuvor.

Nur der direkte Weg zum Verwaltungsgericht – und der ist teuer

Fühlte sich eine Bürgerin oder ein Bürger früher ungerecht behandelt, konnte sie bzw. er die Rechtmäßigkeit einer hoheitlichen Maßnahme des Ordnungsamtes per Widerspruch von der Bezirksregierung überprüfen lassen. Seit November 2007, seitdem das zweite Bürokratieabbaugesetz gilt, bleibt nur der direkte Weg zum Verwaltungsgericht. "Ein Prozess kostet aber in aller Regel viel Geld und strapaziert die Nerven", gibt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner zu bedenken. "Daher raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, sich bei Unklarheiten immer zuerst an uns zu wenden. In vielen Fällen können wir dann noch Zweifel beseitigen oder Irrtümer korrigieren."

Nur ein Erfolg für Kläger

Die Fälle, die im vergangenen Jahr trotzdem vor dem Verwaltungsgericht landeten, genügten offenbar höchsten formalen Maßstäben: Zwar nahmen Verwaltungsgericht und  Oberverwaltungsgericht 74 Entscheidungen des Ordnungsamtes unter die Lupe, aber lediglich in einem Fall hatte die Klage eines Bürgers Erfolg. "Das ist natürlich ein sehr gutes Ergebnis“, freut sich Martin Schulze-Werner. "Es spricht für die Qualität unserer Sachbearbeitung und für unsere konsequente Qualitätskontrolle."

Führerschein bietet die meisten Klage-Anlässe

Führerscheinangelegenheiten waren in über zwei Dritteln aller Fälle die Auslöser für den Gang zum Gericht. Ein weiterer Schwerpunkt lag 2008 im Gaststättenbereich. Die Szenelokale "Barock" an der Hörsterstraße und "Schwarzes Schaf“ am Alten Fischmarkt beschäftigten mehrmals die Gerichte. Letztlich hatten aber auch hier die Verfügungen des Ordnungsamtes Bestand.

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